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Marco Buschmann
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Frage von Petra E. •

300.—E Energiegeld für Bürger? Gibt es auch für Vorruheständler auch die Energiepauschale von 300.--

Warum hat der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf der Positivliste für Personengruppen die VORRUHESTÄNDLER nicht aufgeführt/vergessen.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau E.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Die seit dem Ukrainekrieg stark angestiegenen Energiekosten stellen viele Verbraucherinnen und Verbraucher vor immense finanzielle Herausforderungen. Der Bundesregierung ist es wichtig, diese finanziellen und sozialen Härten zielgerichtet dort auszugleichen wo es nötig ist. Zu diesem Zweck haben wir als Fortschrittskoalition drei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von 95 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Teil dieser Entlastungspakete ist auch die Energiepreispauschale (EPP). Jeder einkommenssteuerpflichtige Arbeitnehmer erhält eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. Weiterhin profitieren auch einige andere Gruppen, wie zum Beispiel Krankengeldbezieher. 

Zweck der EPP ist es dabei, diejenigen Bevölkerungsgruppen zu entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die daher durch die aktuelle Energiepreisentwicklung besonders belastet sind. Aus diesem Grund ist der Kreis der Personen, die Anspruch auf die EPP haben, beschränkt. 

Die Entlastungspakete der Bundesregierung sehen jedoch auch andere Entlastungsmöglichkeiten für breite Teile der Bevölkerung vor. Zu nennen ist hier beispielsweise die Strompreisbremse oder die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas von aktuell 19 Prozent auf 7 Prozent. Da auf Vorruhestandsgehälter üblicherweise Einkommensteuer zu entrichten ist, sorgt hier auch der Abbau der Kalten Progression, in Form der Anpassung der Tarifeckwerte, für Entlastung. 

Die Bundesregierung lässt die Bürger mit den steigenden Energiepreisen nicht allein. Durch die beschlossenen Entlastungspakete schaffen wir wirksame Entlastungen. 

 

Mit freundlichen Grüßen 

Dr. Marco Buschmann MdB

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