Frage an Marco Buschmann von Ralph L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann
Vor kurzem wurde die Rechnungslegung der Fraktionen für das Jahr 2017 veröffentlicht ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/037/1903700.pdf ). Alle Fraktionen zusammen weisen hier einen Überschuss i.H.v. 8.15 Millionen EUR aus. Für die FDP, was der Sondersituation der Neugründung im Oktober 2017 vorallem geschuldet ist, wird ein Überschuss i.H.v. 1.7 Millionen EUR ausgewiesen, was mehr als 63 Prozent der staatlichen Zuwendungen ausmacht.
Bei anderen Zuschussempfängern verlangt die Bundeshaushaltsordnung, dass nicht verausgabte Zuschüsse an den Bundeshaushalt zurückzuführen ist. Nun sind sicher gewiese Überhänge notwendig, um beispielsweise Investitionen in die Fraktionsinfrastruktur zu finanzieren. Erfahrungsgemäss fliessen jedoch die grössten Ausgabeposten in den Personalhaushalt (2016: 77.6 Prozent), die Funktionszulagen (2016: 4.3 Prozent) sowie in den laufenden Geschäftsbetrieb (2016: 16.3 Prozent). Nur rund 2 Prozent der Ausgaben der Fraktionen sind in 2016 investiert worden.
Auch die anderen anderen Fraktionen haben nicht nur in 2017 sehr hohe Überschüsse in Millionenhöhe erwirtschaftet.
Die Fraktionen haben aus den Überschüssen zwischenzeitlich Rücklagen in Millionenhöhe angesammelt. Für 2016 waren dies über 40 Millionen EUR, wovon ein Teil als Personalrückstellungen verbucht wurde.
Wäre es nicht, wie dies die Bundeshaushaltsordnung eigentlich verlangt, angemessen, diese Überschüsse wieder zu einem gewissen Teil dem Bundeshaushalt zurückzuführen? Wieso werden diese Mittel dem Bundeshaushalt vorenthalten, dem sie eigentlich zustehen?
Hinzu kommt, dass auch die FDP-Fraktion hohe Funktionszulagen zahlt, die nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht lediglich für Fraktionsvorsitzende und den ersten Parlamentarischen Geschäftsführer zulässig sind. Ihre Fraktion hat in den beiden Monaten des Bestehens in 2017 über 90.000 EUR ausgezahlt.
Welche Funktionsträger erhalten innerhalb Ihrer Fraktion Funktionszulagen?
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für ihre Anfrage.
Für den Aufbau einer Fraktion stellt der Deutsche Bundestag neben den finanziellen Mitteln nur die Büro- und Funktionsräume, Telefone und die Büroeinrichtung für die Fraktionsmitarbeiter zur Verfügung. Alles andere hat die Fraktion selbst zu beschaffen. Dies beinhaltet alle notwendige Investitionen in Technik, IT, Fahrzeuge, Büroausstattungen, etc. Für diese nicht unerheblichen und zwingend notwendigen Investitionen ist es erforderlich, die nicht für Personal in 2017 unmittelbar ausgegebenen Mittel zu nutzen, da ein gesondertes Budget seitens der Bundestagsverwaltung für den Aufbau einer Fraktion nicht vorgesehen ist. Neuen Fraktionen würde sonst neben den fehlenden Bestandsstrukturen noch ein zusätzlicher, gravierender Nachteil durch fehlende Mittel zum Aufbau entstehen.
Bezüglich der von Ihnen angesprochenen Fraktionszulagen, weise ich darauf hin, dass die FDP-Fraktion Fraktionszulagen im gesetzlich zulässigen Rahmen gewährt. Das Urteil des BVerfG erlaubt diese Funktionszulagen für 'wenige besonders herausgehobene parlamentarische Funktionen'. Dieses Kriterium erfüllt die Fraktion der Freien Demokraten im Bundestag. In der gegenwärtige Praxis zur Gewährung von Fraktionszulagen sieht die FDP-Fraktion daher keinen Widerspruch zum o.g. Urteil des Bundeverfassungsgerichts.
Beste Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB
Erster Parlamentarischer Geschäftsführer