Frage an Marco Buschmann von Alexander S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Buschmann,
ich bedanke mich bei Ihnen für die rege Teilnahme bei Abgeordnetenwatch.
Seit ein paar Wochen stelle ich mir Fragen bezüglich der Sicherungsverwahrung.
Hierzu zitiere ich aus http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsverwahrung
Zitatanfang
„Die Sicherungsverwahrung ist im deutschen Strafrecht eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen, und hat somit Präventivfunktion. Gesetzlich geregelt ist sie im allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches (§ 66 bis 66b StGB).
Im Gegensatz zu der normalen Strafhaft knüpft die Sicherungsverwahrung einzig an die Gefährlichkeit des Straftäters für die Allgemeinheit an. Diese Gefährlichkeit muss im Wege einer Prognose festgestellt werden und sich zuvor in einer besonders schweren Straftat geäußert haben.“
Zitatende
Nun meine Fragen:
1.) Warum muss erst etwas Schlimmes passieren, bevor jemand in die Sicherungsverwahrung kommt?
2.) Innenminister Friedrich warnte vor 1000 Islamisten, die bereit sind Terroranschläge in Deutschland zu verüben. Warum können Islamisten, aufgrund der Gefahr die von denen ausgeht, nicht präventiv in Sicherungsverwahrung kommen?
3.) Laut Grundgesetz haben wir das Recht auf körperlicher Unversehrtheit. Gilt dieser Artikel nicht, wenn damit eine Religion an der Ausübung ihrer Pflichten gehindert wird?
4.) Warum muss Deutschland überhaupt Islamisten beherbergen?
5.) In vielen Gesetzen heißt es „Der Versuch ist strafbar“. Warum kann man nicht alle Islamisten, die einen Terroranschlag planten, nicht lebenslang in Sicherungsverwahrung nehmen?
Ich bedanke mich vorab für die Beantwortung meiner Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schäfer
Sehr geehrter Herr Schäfer,
vielen Dank für Ihre Frage zur Sicherungsverwahrung vom 9. September 2011.
Die Sicherungsverwahrung ist das schärfste Schwert, welches der Rechtsstaat gegenüber dem Bürger hat. Sie bedeutet nämlich, dass jemand, obwohl er für eine Straftat seine Schuld durch Freiheitsstrafe bereits verbüßt hat, dennoch nicht auf freien Fuß kommt. Es ist selbstverständlich, dass die Sicherungsverwahrung nur ein letztes Mittel sein kann und sehr strenge Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Zunächst kann Sicherungsverwahrung nur dann angeordnet werden, wenn der Angeklagte gleichzeitig durch ein Gericht für ein Verbrechen für schuldig erklärt wurde. Das hängt damit zusammen, dass in jedem Rechtsstaat der Welt die Unschuldsvermutung gilt. Jeder Bürger muss bis zum Beweis der Schuld als unschuldig gelten. Daher darf der Bürger nicht mit so scharfen Konsequenzen wie der Sicherungsverwahrung rechnen müssen, solange seine Schuld an einem Verbrechen nicht bewiesen ist. Wie sie weiter ausführen, ist der Versuch eines Terroranschlages strafbar. Aber auch ein solcher Versuch würde dazu führen, dass das Gericht erst einmal über die Schuld für das geplante Verbrechen urteilt. Erst dann darf das Gericht über die allgemeine Gefährlichkeit des Täters befinden.
Natürlich muss der Staat die körperliche Unversehrtheit seiner Bürger schützen. Genauso muss er aber auch die persönliche Freiheit jedes einzelnen schützen. Könnte man jeden Bürger einfach auf Verdacht in Sicherungsverwahrung nehmen, würde aus unserem Rechtsstaat ein Willkürstaat, bei dem jeder Bürger Gefahr liefe, eingesperrt zu werden, wenn er sich auffällig verhielte.
Zuletzt möchte ich noch zu bedenken geben, dass es nicht "die Islamisten" in Deutschland gibt. Die überwiegende Mehrheit der Muslime in Deutschland ist friedlich und viele von ihnen deutsche Staatsbürger. Für Kriminelle, ganz gleich welcher Religion, die in Deutschland Terroranschläge planen oder ausführen, gibt es ausreichend Straftatbestände, die auch effektiv verfolgt werden.
Mit besten Grüßen
Marco Buschmann MdB