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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Sylvia-Fee W. •

Frage an Marco Buschmann von Sylvia-Fee W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Buschmann,

Die FDP in den 70 und 80 galt als sehr liberal, in ihrer Rede vor dem Deutschen Bundestages, bezeichneten sie den Altkanzler Helmut Schmidt als homophob.
Sie lehnten mit ihrer liberalen Partei eine Grundgesetzänderung (Ich meine es ist nur eine Ergänzung) um die sexuelle Identität ab.
Sind sie nicht der Auffassung, dass es die Pflicht der Politik und damit eines jeden Abgeordneten ist, Menschen, die u.a. in der NS Zeit verfolgt wurden einen Schutz in unserer Verfassung zu geben?
Sind sie nicht der Meinung, das wenn Bürger dieses Landes, die nicht gegen unsere Verfassung verstoßen, den Schutz unserer Verfassung wollen, diesen Menschen dieser auch gewährt werden muss?
Ist nicht ein jeder Abgeordneter,der diesen Bürgern den Schutz unserer Verfassung verweigert wortbrüchig ?
Wird ihre Rede in zwanzig Jahren als Homophob gelten, sprich wie fühlen sie sich dabei als junger Abgeordneter einer Partei, die 1976 liberaler war als heute, einer ganzen Reihe von Verfassungstreuer Menschen den Schutz unserer Verfassung zu versagen.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Wadehn,

vielen Dank für Ihre Frage vom 12. Mai 2010.

Die FDP setzt sich seit Jahrzehnten dafür ein, dass Menschen ihre sexuelle Identität in Deutschland frei leben dürfen. So haben wir beispielsweise zusammen mit den anderen Fraktionen 1973 den Anwendungsbereich des § 175 StGB minimiert und diesen dann 1994 mit der Union abgeschafft.

Für die FDP ist jede Gemeinschaft wertvoll, in der Menschen Verantwortung füreinander übernehmen. Verantwortungsgemeinschaften verdienen den Respekt und die Anerkennung von Staat und Gesellschaft. Das geltende Lebenspartnerschaftsrecht sieht nach wie vor einen Überhang an Pflichten für Paare vor. Lebenspartnern werden weiterhin wesentliche Rechte im Beamtenrecht und im Steuerrecht vorenthalten. Deswegen haben wir in den Koalitionsvertrag mit der Union aufgenommen, dass die Diskriminierung im Steuerrecht für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften beseitigt wird. Darüber hinaus haben wir ebenfalls in den Koalitionsvertrag aufgenommen und werden es auch in Kürze umsetzen, dass die ehe- und familienrechtlichen Regelungen im Beamtenrecht auf die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften übertragen werden. Die Errichtung der Magnus-Hirschfeld-Stiftung – ein Beitrag des Bundes gegen Ausgrenzung und Gewalt gegenüber Lesben und Schwulen – sowie die Reformierung des geltenden Transsexuellengesetzes haben wir ebenfalls im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

Warum wir nun aber gegen eine Änderung des Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes sind, möchte ich Ihnen kurz erläutern:

Änderungen am Grundrechtekatalog des Grundgesetzes sind für uns Liberale nur dann angemessen, wenn es grundrechtliche Schutzlücken gibt, die geschlossen werden müssen. Diese Schutzlücken gibt es jedoch nicht. Denn in Deutschland fehlt es nicht am verfassungsrechtlichen Schutz der sexuellen Identität. Ich verweise beispielsweise auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009. Darin hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz einen entsprechenden grundrechtlichen Schutz abgeleitet, und zwar auf demselben Schutzniveau wie bei Art. 3 Abs. 3. Kurz gesagt: Was von der Opposition beantragt worden ist, ist bereits geltende Rechtslage.

Ich hoffe, dies zeigt Ihnen, dass weder meine Rede, noch die Haltung der FDP-Bundestagsfraktion jetzt oder in zwanzig Jahren als homophob gelten wird.

Mit besten Grüßen

Marco Buschmann MdB

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