Frage an Marco Bülow von Martin L.
Warum haben Sie für diese "vorbildhafte" Diätenerhöhung gestimmt? 2 x 4,5% pro Halbjahr, das sind 9% pro Jahr! Öffentliche Angestellte, Beamte, Rentner und Hartz-4ler müssen sich doch mit sehr viel weniger Steigerung zufriedengeben.
Sehr geehrter Herr Lindemann,
mein Abstimmungsverhalten zur Diätenerhöhung habe ich in einer persönlichen Erklärung erläutert. Hier die Erklärung im Wortlaut:
"Meiner Ansicht nach ist die geplante Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung zum 1. Juli 2014 auf 8667 Euro und zum 1. Januar 2015 auf dann 9082 Euro in dieser schnellen Abfolge und Höhe überzogen. Ich hätte mir gewünscht, dass wir über eine Diätenerhöhung ausgiebig diskutieren und uns Zeit für die Umsetzung und die Anpassung an die Gehälter von Bundesrichtern nehmen. So hätte auch der Eindruck vermieden werden können, dass die Große Koalition als eines ihrer ersten Vorhaben sich nun gleich zu Beginn die Gehälter erhöht.
Ich erkenne jedoch an, dass gleichzeitig die Altersversorgung von Abgeordneten spürbar gesenkt werden soll. Ich habe die Rentenbezüge in der Vergangenheit immer wieder als überzogen kritisiert. Die geplante Regelung, kann aber nur der erster Schritt sein. Ich begrüße es insgesamt, dass wir Abgeordnete nun ein letztes Mal selber über unsere Bezüge abstimmen. In Zukunft werden die Bezüge jährlich automatisch entsprechend der Erhöhung des Nominallohnindexes des Statistischen Bundesamtes angepasst. Damit ist sichergestellt, dass die Abgeordneten an der durchschnittlichen - positiven wie negativen - Einkommensentwicklung teilhaben, ohne dass der Bundestag jedes Jahr einen neuen Beschluss fassen muss.
Besonders wichtig ist mir die mit der Diätenerhöhung verbundene Reform des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung. Hier ist man nach Jahren des Stillstandes und der Verweigerung von Union und FDP endlich voran gekommen und Deutschland wird nun endlich die UN-Konvention gegen Korruption ratifizieren können. Aber dennoch bezweifeln auch bei diesem Gesetz viele Experten, dass es so rechtsverbindlich formuliert ist, dass Verstöße auch wirklich geahndet werden können. Diese Unsicherheit hätte leicht verbessert werden können.
Grundsätzlich finde ich es richtig, dass Abgeordnete, die einen verantwortungsvollen und zeitaufwändigen Beruf ausüben, dafür eine angemessene Entschädigung erhalten. Daher finde ich es auch vertretbar, dass die Bezahlung von Parlamentariern sich in Zukunft an der von Bundesrichtern orientiert. Auf der anderen Seite sollte es aber nicht möglich sein nebenbei noch unbegrenzt hinzuzuverdienen. Ich hätte es für richtig gehalten mit der jetzigen Erhöhung auch eine komplette Offenlegung und eine Begrenzung der Nebentätigkeiten zu beschließen. Hier bleibt noch viel zu tun.
Ich selber lege alle meine Nebenverdienste komplett offen und verpflichte mich in einem freiwilligen Verhaltenskodex für Abgeordnete darüber hinaus zu einer Begrenzung meiner Nebentätigkeiten und zu einer Karenzzeit nach der politischen Tätigkeit. Die Diskussion über weitergehende Verhaltensregeln von Abgeordneten werde ich auch in Zukunft vorantreiben.
Nach Abwägung all dieser Aspekte bin ich zu dem Schluss gekommen, beiden Gesetzentwürfen von CDU/CSU und SPD zuzustimmen."
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen. Gerne weise ich Sie noch hin auf einen Text auf meinem Blog, der sich auch mit der Diätendiskussion beschäftig: http://blog.marco-buelow.de/2014/02/19/abgeordentenbestechung-nebeneinkunfte-und-diaten/
Mit freundlichen Grüßen
Marco Bülow