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Marco Bülow
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Frage von Heiko H. •

Letztes Jahr wurden die Bedarfssätze nach SGB II neu bestimmt. Was wollen Sie tun, um zu verhindern, dass ärmere Mitbürger immer mehr aus der heutigen Mobilitätsgesellschaft ausgeschlossen werden?

Mobilität ist kein Luxusartikel. Doch in NRW kann sich ein(e) Hartz IV-Empfänger/-in ohne Einschränkungen bei anderen Ausgaben nicht mal ein „Sozialticket“ leisten. Trotz Landesförderung. Von gelegentlichen Fahrten über die eigenen Stadt- bzw. Kreisgrenzen hinaus ganz zu schweigen.
Man kann es nur abenteuerlich nennen, wie das Bundesarbeitsministerium die im Rahmen der EVS 2018 empirisch erhobenen, ohnehin nicht gerade üppigen Ausgaben unterer Einkommensgruppen für die Nutzung von „fremden Verkehrsdienstleistungen“ (im wesentlichen Bus und Bahn, aber auch gelegentliche Fahrten mit Eisenbahn oder Taxi) in Höhe von durchschnittlich 47,01 € in mehreren Rechen­schritten auf angeblich existenznotwendige 35,16 € heruntergerechnet hat.* Fürs Jahr 2021 wurde daraus ein monatlicher „Bedarf“ von 36,05 € abgeleitet. Nur zum Vergleich: Ein Sozialticket kostet im VRR aktuell 39,35 €, im VRS sogar 42,80 €.
* s. Begründung zum ursprünglichen Gesetzentwurf, BT-Drucksache 19/22750 v. 23.9.2020, S. 27f

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Antwort von
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Die Hartz Gesetze sind die unsozialsten Gesetze die eine Regierung - in diesem Fall SPD und Grüne - je beschlossen haben. Ich bin auch nicht dafür hier jetzt nur an einigen Symptomen herumzudoktoren - sondern ein ganz neues System zu schaffen. Dabei darf es keine Denkverbote geben und auch die Dikussion über das Grundeinkommen muss einbezogen werden.