Hallo Marco, das Bundeskabinett hat eine Fortschreibung der gesetzlichen Regelsätze beschlossen, die weit unter der aktuellen Inflationsrate bleibt. Was hältst Du davon? Was kann man tun?
Während die Medien von einer Teuerungsrate von knapp 4 Prozent sprechen, hat das Kabinett letzte Woche auf Vorlage des BMAS eine Verordnung verabschiedet, nach der die Regelsätze nach SGB II und SGB XII zum 1. Januar 2022 um nicht mal 1 % angehoben werden sollen. Maßgeblich für die Berechnung dieser Veränderungsrate war die Preis- und Lohnentwicklung vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021.
Die Regelung für die Berechnungsweise (§ 28a SGB XII) enthält u.E. einen Konstruktionsfehler, der bei geringer Inflation nicht so sehr auffällt. Gibt es aber größere Ausschläge bei den Preisen und/oder den Löhnen, so kommen diese erst mit 1 bis 2 Jahren Verzögerung bei den Leistungen an. Der Vorteil für die Regierungen: Mehrausgaben werden so immer um eine gewisse Zeit nach hinten verschoben. Für die Betroffenen ist es hingegen bitter, da die Preiserhöhung ja jetzt, und nicht erst im übernächsten Jahr, zuschlägt. Bei Lichte betrachtet stellt die für 2022 vorgesehene Anpassung eine Realwertsenkung dar.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Meine Abgeordnetentätigkeit endete mit der Wahl zum neuen Bundestag. Die Zeit bis zur Konstituierung des neuen Bundestages (26. Oktober) bin ich damit beschäftigt, die letzten Vorgänge abzuwickeln und meine Büros aufzulösen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich weder berechtigt noch zeitlich in der Lage bin, Ihre Frage bzw. Ihr Anliegen jetzt noch zu bearbeiten.
Ich werde mich aber weiter politisch engagieren. Vor allem der Kampf für Transparenz, gegen Korruption und den einseitigen Profitlobbyismus wird dabei im Mittelpunkt stehen. Dafür habe ich Initiative LOBBYLAND (Initiative – Buch – Podcast) ins Leben gerufen. Wenn Sie diese unterstützen wollen, finden Sie alle weiteren Informationen unter: www.lobbyland.de
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Mit solidarischen Grüßen
Marco Bülow