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Frage von Till K. •

Frage an Marco Bülow von Till K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Bülow,

mir geht es um die Angabe von Wehr- bzw. Ersatzdienst bei Bewerbungsgesprächen.

Ist die Frage des Arbeitgebers nach Wehr- bzw. Ersatzdienst zulässig?

Ich habe selbst und durch Freunde und Bekannte die Erfahrung gemacht, dass auf Zivildienstleistende auch am Arbeitsplatz herabgeblickt wird und sie Opfer von Mobbing-Angriffen werden, weil sie nicht Wehrdienst geleistet haben.

Um einem solchen evtl. Angriff zu entgehen, sollte die Frage unzulässig und die Angabe, welche Art von Dienst geleistet wurde, unverbindlich für den Bewerber sein.

Denn oftmals kommt es im Berufsleben nicht darauf an, welche Art von Dienst man absolviert hat.

Weder werden häufig besondere Fähigkeit oder Kenntnisse beim Heer oder im Ersatzdienst erlangt, die für den späteren Arbeitsplatz von Bedeutung sind.

Noch dürfte es für den Arbeitgeber von Interesse sein, welchen Dienstweg der Bewerber eingeschlagen hat. Da die Dienste gleichwertig sind.

Mit freundlichen Grüssen

Till Koop

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Antwort von
Die PARTEI

Sehr geehrter Herr Koop,

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de vom 22. Oktober 2008.
Ich habe Ihre Anfrage mit Interesse gelesen. Nach dem deutschen Arbeitsrecht wird bei einem Vorstellungsgespräch zwischen zulässigen und unzulässigen Fragen unterschieden, die der Arbeitgeber den Bewerbern stellen darf. Zu den zulässigen Fragen gehören u. a. der berufliche Werdegang, berufliche Fähigkeiten, Prüfungen und Prüfungsergebnisse, Vorstrafen, Pfändung und auch Fragen nach dem Wehrdienst. Unzulässige Fragen sind u. a. zum Beispiel Fragen nach der künftigen Eheschließung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Schwangerschaft, Religions- und Parteizugehörigkeit.
Wenn Sie also Angaben zu Ihrem Wehr- bzw. Ersatzdienst in Ihren Bewerbungsunterlagen angeben, kann sie ein Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch dazu befragen. Allerdings darf es für den Job kein Auswahlkriterium sein. Es sei denn, Sie haben Zivildienst geleistet und bewerben sich bei der Waffenindustrie.
Leider geben Sie in Ihrer E-Mail nicht an, bei welchen Arbeitgebern,
Ihre Freunde und Sie auf die Frage nach Wehr- bzw. Ersatzdienst schlechte Erfahrungen gemacht haben. Wenn dies wirklich ein Grund von Mobbing-Angriffen sein sollte, muss dies bei dem zuständigen Betriebsrat gemeldet werden. Meist haben größere Unternehmen für solche Fälle auch Vertrauenspersonen.
Nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz (Paragraph 2) haben Arbeitnehmer, die bereits im Job sind und aus diesem erst heraus in den Wehrdienst einberufen werden, die Garantie, dass ihr Arbeitsplatz nicht gefährdet ist. Auch hier darf der Wehrdienst von Seiten des Arbeitgebers nicht gewertet werden und er darf kein Kündigungsgrund sein.

Wie auch Sie bin ich der Meinung, dass es für die Beschäftigung eines Arbeitnehmers keine Rolle spielen darf, welchen Dienst er nach der Schule geleistet hat.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Marco Bülow