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Frage von Jan-Erik H. •

Frage an Marco Bülow von Jan-Erik H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bülow,

mir viel bei Ihnen die recht hohe Anzahl von Abstimmungen auf, an denen Sie nicht teilgenommen haben.

Dazu kommen noch diverse Enthaltungen bei Abstimmungen.

Meines Wissens ist der Terminplan des Deutschen Bundestag langfristig (vor allem den Abgeordneten bekannt), und solche Abstimmungen kommen in der Regel ja auch nicht kurzfristig zustande.

Andere Kollegen schaffen es, fast zu jeder Abstimmung dabei zusein.

Was sagen Sie dazu?

Vielen Dank.

Herzliche Grüße

Jan-Erik Hansen

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Antwort von
Die PARTEI

Sehr geehrter Herr Hansen,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Es ist gut, dass Sie nachfragen, weil Sie mir so die Gelegenheit geben, einige Dinge klarzustellen.

Es ist nicht richtig, dass es langfristig festgelegte Tagesordnungen gibt. Langfristig steht nur fest, wann im Jahr die Sitzungswochen stattfinden. Die Tagesordnung für eine Sitzungswoche wird erst eine Woche vorher festgelegt. Nachdem zu Beginn einer Sitzungswoche noch die verschiedenen Gremien der Fraktionen tagen, wird der Plan nochmals verändert. Ob zu Vorlagen und Beschlüssen eine namentliche Abstimmung stattfindet, ändert sich manchmal einen Tag vorher. Dennoch bemühe ich mich – wie die meisten meiner Kollegen – bei allen Abstimmungen anwesend zu sein. Darauf achtet auch die Fraktion. An den meisten Abstimmungen habe ich auch teilgenommen. Vor allem gab es bisher noch keine Abstimmung, bei der ich unentschuldigt gefehlt habe.

Wenn ich mal nicht teilgenommen habe, war ich entweder krank oder ich befand mich angemeldet vom Bundestag delegiert auf einer Konferenz, die zu meinem Tätigkeitsfeld gehört. So war ich beispielsweise Ende des letzten Jahres auf der Weltklimakonferenz in Bali, die keine Rücksicht auf die Sitzungswoche des Deutschen Bundestages genommen hat. Gleichzeitig fanden Abstimmungen statt, an denen ich deshalb nicht teilnehmen konnte.

Enthalten habe ich mich bei einigen wenigen Abstimmungen, weil ich trotz langer Abwägung dem Votum meiner Fraktion nicht folgen konnte (Beispiel: Rente mit 67). In diesen Fällen konnte ich aber auch nicht mit der Opposition stimmen. Die jeweiligen Diskussionen waren teilweise nicht differenziert genug. Die Opposition stimmte z.T. dagegen, um ihre Opposition zu demonstrieren, nicht aber um inhaltlich klare und stimmige Positionen dagegen zu setzen.

In der letzten Legislaturperiode bin ich sogar krank nach Berlin angereist, um abzustimmen, weil damals die Mehrheiten sehr eng waren. In den drei Jahren habe ich so gut wie keine Abstimmung versäumt. Insgesamt fallen meine unentschuldigten Fehlzeiten an Parlamentssitzungstagen unterdurchschnittlich gering aus. Ich nehme meine Arbeit in Berlin sehr ernst, genau so wichtig wie die Arbeit in meinem Dortmunder Wahlkreis. Eine Reihe von Abgeordneten hat ihren Hauptwohnsitz in Berlin. Die meisten von Ihnen haben keinen Wahlkreis zu betreuen. Ich dagegen habe einen großen Wahlkreis mit einer sehr aktiven Parteibasis, vielen Vereinen und Verbänden. Ich bin in diesem Wahlkreis mit deutlicher Mehrheit direkt gewählt worden und fühle mich ihm deshalb doppelt verpflichtet. Für mich ist die Betreuung meines Wahlkreises wichtig, dennoch bin ich trotz der Doppelverpflichtung fast alle Sitzungstage in Berlin. Ich sitze nicht in Aufsichträten und habe keine Nebenverdienste, sondern konzentriere mich auf mein Mandat und dies wird auch so bleiben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort mehr Klarheit schaffen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Marco Bülow