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Marco Bülow
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Frage von H D N. •

Frage an Marco Bülow von H D N. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Wie stehen Sie zur Einführung einer Neufassung des Imperative Mandat? Dies verpflichtet Mandatsträger / Abgeordneten bindend an die inhaltlichen Vorgaben der ihn gewählten BürgerInnen, deren direkten Willen.
Folgt der Mandatsträger nicht dem entsendenden Wählerwillen, kann der Mandatsträger abgesetzt werden. Diese Gebundenheit steht über “der eigenen Überzeugung“ und der seiner/ihrer Partei/Fraktion.
Dies bedeutet konkret eine entsprechende Änderung von Art. 38 (1) GG., welcher besagt,  dass Abgeordnete nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind.
Der Begriff Gewissensverpflichtung wurde in der Vergangenheit und bis Dato viel zu oft korrumpiert durch Lobbyisten, unerlaubte Geldzuwendungen usw. .
Auf Bundesebene ist z.Zt. noch das Imperative-Mandat nach Art. 38(1) GG unzulässig.

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Antwort von
Die PARTEI

Sehr geehrte/r H D Nicolay,

vielen Dank für Ihre Mail.

Ich bin nicht für ein imperatives Mandat. Allerdings unterstütze ich BürgerInnenräte. Und zwar nicht nur als beratendes Gremium, sondern als Gremium das klare Positionen vertreten kann. Wo die Beschlüsse Auswirkungen haben, vom Bundestag diskutiert werden – und im besten Fall in Gesetzesinitiativen münden Beim imperativen Mandat gibt es verschiedene Probleme. Zum Beispiel gibt es nicht DEN Bürger/Die Bürgerin. Da wird es dann schwierig, welche Vorgaben gemeint sein können. Zudem sieht das Grundgesetz so ein Mandat nicht vor. Vielleicht schauen Sie sich mein Interview an (https://www.energiezukunft.eu/meinung/nachgefragt/da-werden-einfach-interessen-vernachlaessigt/). Dort gehe ich am Beispiel der Energiepolitik auf die Themen BürgerInnenräte, Fraktionszwang,... ein.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Bülow