Frage an Marco Bülow von Esther W. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Bülow
Ich habe eine Frage bezüglich der Berücksichtigung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der geplanten Erbschaftsteuerreform.
Eingetragene Lebenspartnerschaften werden bei der Erbschaftsteuer wie Fremde behandelt. Sie fallen in die Steuerklasse III und unterliegen somit dem höchsten Steuersatz. Ihr allgemeiner Freibetrag beläuft sich nicht auf 307.000 € wie der für Ehegatten, sondern nur auf 5.200 €! Sie erhalten auch keinen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag, während Ehegatten ein solcher in Höhe von 256.000 € zusteht. Im Todesfall wird so gemeinsam geschaffenes und erarbeitetes Vermögen durch die Steuer zerschlagen.
Diese Benachteiligung wird sich durch die Erbschaftsteuerreform weiter verschlechtern, wenn Lebenspartner im Erbschaftsteuerrecht weiter wie Fremde behandelt werden.
Die Lebenspartnerschaft entspricht zivilrechtlich völlig der Ehe. Lebenspartner haben dieselben Unterhaltsverpflichtungen wie Ehegatten. Das entlastet den Staat bei den Sozialleistungen. Wenn Lebenspartner sterben, hat der Nachlass wie bei Ehegatten Unterhaltsersatzfunktionen. Der Staat darf zwar aufgrund Art. 6 Abs. 1 GG Ehen besser behandeln als andere Lebensgemeinschaften. Aber wenn der Staat anderen Lebensgemeinschaften dieselben Unterhaltsverpflichtungen auferlegt wie Ehegatten, muss er das beim erbschaftssteuerlichen Zugriff auf den Nachlass nicht auch angemessen berücksichtigen? Wie stehen Sie dazu? Werden Sie sich für eine Beendigung der Diskriminierung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartner im Erbschaftssteuerecht einsetzen ?
Mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrte Frau Weiler,
vielen Dank für Ihre Email vom 12. August zum dem Thema „eingetragene Lebenspartnerschaften bei der geplanten Erbschaftssteuer“. Als Umweltpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion liegt mein Arbeitsschwerpunkt im Bereich Umwelt- und Energiepolitik. Die Abgeordneten haben sich auf die verschiedenen Themenbereiche aufgeteilt, weil sonst eine sachverständige Diskussion und politische Arbeit nicht zu Gewehrleisten ist.
Aus diesem Grund habe ich mich an die Experten der SPD-Bundestagsfraktion gewandt, um Ihnen die Position der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema „Erbschaftssteuer“ zu erläutern.
Wie Sie womöglich wissen, plante die SPD bereits im Jahr 2000 bei Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft auch deren steuerrechtliche Gleichstellung mit der Ehe. Letztlich scheiterte das vom Deutschen Bundestag mit der Mehrheit der rot-grünen Koalition beschlossene Vorhaben damals am Widerstand der von CDU/CSU und FDP regierten Länder im Bundesrat.
Unstreitig wurde das eigenständige familienrechtliche Institut der Lebenspartnerschaft seither durch Gesetzgebung und Rechtsprechung gefestigt. Dennoch sprechen sich, wie eine Plenardebatte dieses Themas jüngst bestätigte, die Abgeordneten unseres derzeitigen Koalitionspartners, insbesondere der CSU, leider unverändert für eine Privilegierung der Ehe aus. Auch ist nicht erkennbar, dass sich die Haltung der Landesregierungen durchgreifend gewandelt hat. Die Zustimmung des Bundesrates zu der jetzt erforderliche Reform des Erbschaftsteuerrechts ist aber zwingend, zumal den Ländern das diesbezügliche Steueraufkommen vollständig zusteht.
Zu unserem ehrlichen Bedauern kann ich Ihnen daher kurzfristig keine vollständige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften im Steuerrecht in Aussicht stellen, obwohl es dringend notwendig wäre. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich bei den anstehenden politischen Abstimmungsgesprächen jedoch nachdrücklich für eine Besserstellung der Lebenspartner im Erbschafts- und Schenkungsfall einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Bülow