Frage an Marco Bülow von Margret B. bezüglich Gesundheit
Hallo Genosse Bülow,
warum hast Du für die Gesundheitsreform gestimmt?
Warum nimmt man die Arzneimittelhersteller nicht an die kurze Leine? Hat man Angst vor der Pillenlobby?
Hier nur ein kleines Beispiel: Berodual von der Firma Boehringer in Ingelheim kostete in Deutschland 50,00 DM, in Spanien 13,00 DM, in Tschechien 15,00 DM und in Italien 20,00 DM. Wohlgemerkt kein Reimport sondern Original Boehringer.
Ein anderes Beispiel wo Geld zum Fenster rausgeschmissen wird:
Meine Mutter bekam eine neue Hüfte. sie nahm ihre Medikamente mit ins Krankenhaus. Dort durfte sie ihre Medikamente nicht nehmen, sondern bekam neue, allerdings die gleichen Medikamente. Anschließend zur Reha nach Bad Oenhausen, hier das gleiche Spielchen. wieder neue Medikamente, wieder dieselben, obwohl sie ihre mitenommen hatte. Eines ihrer vom Arzt verordneten Medikamente kostete nur schlappe 190,00 DM. Ein Beispiel von vielen.
Warum sind Medikamente jezt teurer wie vor dieser eigenartigen Reform? Weil die Apotheker einen Garantiebetrag bekommen?
Wenn Reform dann richtig und zwar für uns als Beitragszahler und für meinen Hausarzt, der nun wirklich keine Medikamente verschreibt die nicht nötig sind.
Freundschaft
Margret Bülow
Sehr geehrte Frau Bülow,
vielen Dank für Ihre Email vom 10. Mai 2007. Die Gesundheitsreform, die am 1. April 2007 in Kraft getreten ist, hat im Vorfeld für viele intensive Diskussionen innerhalb der Koalition gesorgt. Mit 378 Ja-Stimmen hat der Bundestag der umstrittenen Gesundheitsreform zugestimmt. Die Opposition stimmte geschlossen dagegen, mit ihr auch 23 Abgeordnete von CDU/CSU und 20 Abgeordnete der SPD-Fraktion. Ich persönlich sehe die beschlossene Gesundheitsreform - entstanden aus Kompromissen der Großen Koalition - in vielen Punkten auch als sehr kritisch.
Viele unserer Wünsche haben sich mit Gesundheitsreform leider nicht erfüllt. Mit der CDU/CSU war leider keine solidarische Bürgerversicherung machbar. Leider konnten wir auch nicht erreichen, dass sich die privaten Versicherungen am Solidarausgleich beteiligen. Auch die Einführung einer so genannten „Mini-Pauschale“ halte ich für äußerst problematisch.
Im Zuge der Gesundheitsreform gibt es aber auch einige Verbesserung. Eine wirklich sozialpolitische Revolution ist die Versicherungspflicht für Alle und die Wiederaufnahmepflicht früher Versicherter in der privaten Krankenversicherung zu einem verbilligten Basistarif. Die Teilhabe aller Bürger an einer guten medizinischen Versorgung ist gesichert und viele Leistungen, wie etwa Mutter/Vater-Kind-Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen wurden in den Leistungskatalog aufgenommen. Was Ihre Anmerkungen zu den Medikamentenkosten angeht, möchte ich Ihnen folgendes erklären. Die Preisbildung für Medikamente hat nichts mit der beschlossenen Gesundheitsreform zu tun.
In Deutschland werden noch immer zu viele teure Medikamente verordnet, obwohl es gleichwertige, deutlich preiswertere Alternativen gibt. Das Problem ist, dass es keine staatlichen Festsetzungen für die Preisbildung von Medikamenten gibt. Wenn ein Pharmaunternehmen ein Patent auf ein Medikament hat, kann das Unternehmen selbst bestimmen, wie teuer es auf dem Markt verkäuflich ist. Bereits im vergangenen Jahr haben wir versucht, die Rahmenbedingungen für die Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern und die Preise fairer zu regulieren. Um den Wettbewerbsgedanken zwischen den Pharmaunternehmen zu stärken, ist im Mai 2006 das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes - kurz AVWG - in Kraft getreten.
Die Preisbildung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die in Apotheken abgegeben werden, ist in Deutschland durch die Arzneimittelverordnung geregelt. Sie legt auf Grundlage des Herstellerpreises bestimmte Zuschläge fest, mit denen die Leistungen des pharmazeutischen Großhandels und der Apotheke vergütet werden. Die Zuschläge werden auf den Abgabenpreis des Herstellers erhoben. Das heißt, die Preisbildung des Herstellers ist frei. Für verschreibungspflichtige Medikamente erheben die Apotheken einen Aufschlag von drei Prozent des Einkaufpreises zuzüglich eines Festzuschlags von 8,10 Euro je Packung. Der Großhandel erhält prozentuale Aufschläge zu Vergütung der Beschaffung, Bevorratung und Verteilung von Arzneimitteln von Herstellern an Apotheken. Der Apothekenabgabepreis ist für alle verschreibungspflichtigen Fertigarzneimittel einheitlich.
Mit dem AVWG wurde jetzt ein zwei Jahre befristeter Preisstopp für Arzneimittel eingeführt. Wenn ein Hersteller in dieser Zeit seine Preise erhöht, muss er die Preiserhöhung als Rabatt an die Krankenkassen weitergeben. Der Preisstopp bezieht sich auf den Herstellerabgabepreis, das heißt den Preis, zu dem der Hersteller seine Produkte an den Großhandel bzw. die Apotheken verkauft - ohne die Mehrwertsteuer. Außerdem sieht das Gesetz einen Abschlag auf patenfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel (so genannte Generika) zugunsten der Krankenkassen vor. Der Abschlag in Höhe von 10 Prozent gilt nur in der gesetzlichen Krankenversicherung und wird auf den Herstellerabgabepreis ohne Mehrwertsteuer erhoben. Wenn der Hersteller den abgesenkten Preis mindestens drei Jahre stabil hält, kann er die Preissenkung mit dem Abschlag verrechnen. Also im Zuge des Gesetzes stehen den Patientinnen und Patienten jetzt sehr preisgünstige Medikamente, mittlerweile 9902 Präparate, zur Verfügung, bei denen sie keine Zuzahlungen mehr leisten müssen. Die Liste dieser Medikamente finden Sie im Internet zum Beispiel auf der Homepage www.gkv.info.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Einstellung ausreichend darlegen und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Bülow