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Frage von Kristina P. •

Frage an Marco Bülow von Kristina P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bülow,

Gegenstand meiner Fragen an Sie, als Bundestagsabgeordneter, sind Femizide.

Im Jahr 2017 gab es in der BRD laut PKS insgesamt 564 versuchte, davon 351 vollendete Tötungsdelikte gegen Mädchen/Frauen. Von den 351 vollendeten Tötungsdelikten an Frauen sind 147 durch sogenannte „Partnerschaftsgewalt“ erfasst (für 2018, bzw. 2019 liegen diese Auswertungen noch nicht vor).

Femizide sind sowohl politisch, kulturell, religiös als auch geschlechtsbedingt motiviert und stellen in ihrer Häufigkeit zwischenzeitlich einen systemisch bedingten Angriff auf große Teile der Bevölkerung, die Mädchen und Frauen, dar.

Im Grundgesetz der BRD ist in Art.2 (2) das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit als Grundrecht verankert.

Die Bundesregierung Deutschland hat zudem die, seit 1. Februar 2018 in Kraft getretenen, Istanbul-Konventionen ratifiziert.

Die BRD hat darüber hinaus die UN Menschenrechts-Charta und damit das unter Artikel 3 verankerte Grundrecht auf Leben ratifiziert.

Dennoch fanden und finden im Rechts- und Sozialstaat Deutschland, einer der reichsten Industrienationen weltweit, an jedem 2. bis 3. Tag Femizide statt:

Wie ist es zu erklären, dass die zuständigen Ministerien (BMFSFJ & BMJV) die steigende Anzahl an Femiziden in der BRD ohne nennenswertes Engagement billigend hinnehmen?

Wie erklärt sich, bei einem Gesamtetat des BMFSFJ von 10,45 Milliarden, das Almosen-Budget von 6,1 Millionen (<0,06%) für Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen?

Wie ist zu rechtfertigen, dass Frauen damit der gesetzlich verankerte Schutz vor sexualisierten Verbrechen und der Zugang zu Recht, den die Ministerinnen laut nationaler und internationaler Gesetze gewährleisten müssen, verwehrt wird?

MfG
K. W.

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Antwort von
Die PARTEI

Sehr geehrte Frau Wolff,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mein Arbeitsschwerpunkt liegt im Bundestag in den Bereichen Umwelt- und Sozialpolitik und der Bekämpfung von Lobbyismus. Daher bin ich kein Fachpolitiker für Frauen- oder Rechtspolitik. Da ich fraktionsloser Abgeordneter bin, habe ich auch nicht die Möglichkeit Ihre Frage an die frauen- oder rechtspolitische Expert*innen einer Fraktion weiterzuleiten. Ich würde Ihnen daher raten, sich an direkt an die frauen- und rechtspolitischen Sprecher*innen der Fraktionen, vor allem der Regierungsfraktionen, oder direkt an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/kontakt) oder das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (https://www.bmjv.de/DE/Service/Buergerservice/Buergerservice_node.html) zu wenden.

Dennoch möchte ich mich ausdrücklich für eine stärkere Thematisierung von Gewalt gegen Frauen und für eine verstärkte Präventionsarbeit aussprechen. Im Rahmen meiner Sozialtour (https://www.marco-buelow.de/kategorie/sozialtour/) habe ich mich immer wieder mit Engagierten bei Frauenhäusern und Beratungsstellen getroffen. Ihre Schilderungen der Lage zeigen, dass noch viele weitere Schritte getan werden müssen, um Gewalt zu verhindern und im Notfall die Frauen schützen zu können, insbesondere auch in ländlichen Regionen.

Dennoch sehe ich langsame Fortschritte, sowohl durch die allmähliche Verbreitung feministischen Bewusstseins und feministischer Forderungen (auch unter Männern) als auch durch die bisherigen Beiträge zur Umsetzung der von Ihnen angesprochenen Istanbul-Konvention, beispielsweise durch die Verschärfung des Strafrechts in Bezug auf sexuelle Gewalt. Aber selbstverständlich reicht das nicht und wir müssen geschlechtsspezifische Unterdrückung, Diskriminierung und (mitunter tödliche) Gewalt bekämpfen – solange es sie gibt, ob im Parlament oder im alltäglichen Leben. Eine Erhöhung des entsprechenden Budgets halte ich daher auch für sinnvoll.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen. Viele weitere Informationen finden Sie auf meiner Internetseite www.marco-buelow.de.

Mit freundlichen Grüßen
Marco Bülow