Frage an Marco Bülow von Heinz S. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Herr Bülow.
Bezieht ein Rentner neben seiner Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch eine Betriebsrente, so hat der Rentner die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Betriebsrente allein und in voller Höhe zu tragen.
Ich empfinde diese gesetzliche Regelung (SPD-Initiative!!) als zutiefst sozial ungerecht und erwarte nach langjährigen Diskussionen zu diesem Thema nun endlich eine schnelle Gesetzesänderung zu Gunsten der Betriebsrentenbezieher.
Wann ist damit zu rechnen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und freundliche Grüße
H. S.
Sehr geehrter Schönfeld,
vielen Dank für Ihre Frage zur Doppelverbeitragung bei der Betriebsrente.
Ich kann Ihren Unmut über die Auswirkungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes aus dem Jahr 2004 gut nachvollziehen. Die Verträge wurden von den heutigen Betriebsrenter*innen unter anderen Voraussetzungen unterschrieben. Dass die damalige Regelung ohne Vertrauensschutz eingeführt wurde, halte ich persönlich auch für einen Fehler. Bürger*innen müssen sich auf die Beständigkeit der Rechtslage verlassen können, insbesondere, wenn es um ihre Altersvorsorge geht.
Zudem schmälern die hohen Krankenkassenbeiträge Betriebsrenten insgesamt.
Die Betriebsrente hingegen muss, sowohl für Arbeitnehmer*innen, als auch für Arbeitgeber*innen eine rentable Möglichkeit der Altersvorsorge sein. Gerade in Anbetracht einer steigenden Altersarmut müssen wir uns für gute Renten einsetzen. Eine Doppelverbeitragung steht diesem Ziel diametral gegenüber.
Sie haben ebenfalls Recht, die Debatten um eine Gesetzesänderung in diese Richtung gibt es seit Langem. Ich werde mich verstärkt für eine Änderung einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Marco Bülow