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Marco Bülow
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Frage von Nina P. •

Frage an Marco Bülow von Nina P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bülow,

in Deutschland sind zu Recht Hitlergrüße und entsprechende Nazisymbole etc verboten.

Was mich richtig sauer gemacht hat, ist, dass zum Besuch von Erdogan im September 2018 vielfach der "Wolfsgruß" völlig unbehelligt von seinen Anhängern hier in Deutschland gezeigt werden durfte. ( https://www.youtube.com/watch?v=h31wqnZccFE )

Der Gruß gehört zu türkischen Rechtsextremisten! Ihre Feinde: PKK, aber auch Juden, Christen, Armenier, Griechen, Israel bzw. „Zionisten“, die EU etc. ( https://de.wikipedia.org/wiki/Graue_Wölfe )
Auch der Rabbia-Gruß ist nicht unumstritten, da die Muslimbrüderschaft Israelfeindlich ist etc..

Zum Wolfsgruß: ich bin der Auffassung, er gehört umgehend verboten!

Befürworten Sie diese Forderung und könnten Sie diese in den Bundestag einbringen? Es kann nicht sein, dass zugelassen wird, dass hier in Deutschland türkische Bürger, die Kritiker von Erdogan sind und Demokratie leben, dadurch eingeschüchtert werden. Aber auch grundsätzlich sollte Rechtsextremismus, egal woher, keinen Raum bekommen!

Mit freundlichen Grüßen

N. P.

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Antwort von
Die PARTEI

Sehr geehrte Frau Picasso

viel Dank für Ihre Frage zum Verbot des sogenannten Wolfgrußes.
Ich teile Ihr Entsetzen über die Szenen anlässlich des Besuches des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan. Das Zeigen des Wolfsgrußes auf der Straße ist ein symbolischer Tritt ins Gesicht für alle in Deutschland lebenden Kurd*innen, Jüd*innen, türkischen Demokrat*innen und Antifaschist*innen und alle weiteren von den Grauen Wölfen diskriminierten und terrorisierten Bevölkerungsgruppen.
Der größte Verband der Grauen Wölfe in Deutschland "ADÜTDF" wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Im Verfassungsschutzbericht 2017 werden den Grauen Wölfen und ihrer Organisationsform in Deutschland einige Seiten gewidmet. Der Verfassungsschutz hat das Problem demnach auf dem Schirm. Das Personenpotential der Grauen Wölfe in Deutschland ist enorm. Allein dem ADÜTDF gehören 170 lokale Vereine an mit einer Mitgliederstärke von 7000 Personen. Das Problem des türkischen Rechtsextremismus ist also nicht zu unterschätzen.
Das Verbot des Hitlergrußes ist im Kennzeichenverbot des §86a StGB geregelt. Danach ist es strafbar die Zeichen verfassungsfeindlicher Organisationen zu zeigen. Kennzeichen sind nicht nur Fahnen, Abzeichen, Uniformen und Parolen, sondern auch Grußformeln. Politisch teile ich Ihre Bedenken und auch den Wunsch den Wolfsgruß zu verbieten. Gleichzeitig müsste eine juristische Bewertung eines Verbotes vorgenommen werden, die ich als Nicht-Jurist leider nicht leisten kann.
Aber auch abseits von einem Verbot des Wolfsgrußes kann einiges gegen türkischen Nationalismus in Deutschland getan werden: Integration und Prävention. Wir müssen tief ansetzen, den türkischen Migrant*innen und deutschen Staatsbürger*innen mit türkischer Migrationsgeschichte echte Chancen bieten und sie in die deutsche Gesellschaft eingliedern und Aufklärungsarbeit leisten. Nur so kann langfristig dem türkischen Rechtsextremismus etwas entgegengesetzt werden. Auch müssen wir uns selbstverständlichen den türkischen Rechten genauso entgegenstellen wie den deutschen Nazis und die gesellschaftliche Diskussion in diese Richtung befördern.

Mit freundlichen Grüßen
Marco Bülow