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Frage von Jonas K. •

Frage an Marco Bülow von Jonas K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Bülow,
wie stehen sie zur Einstufung der Maghreb Staaten (Algerien, Marokko, Tunesien) als sichere Herkunftsländer. Und den damit verbundenen Asylrechtlichen Änderungen?

Der Demokratie Index (veröffentlicht durch den Economyst) stufte die Länder 2017 wie folgt ein:
Tunesien: 6,32 (unvollständige Demokratie)
((Türkei): 4,88 (Hybridregime))
Marokko 4,87 (Hybridregime)
Algerien: 3,56 (Authoritäres Regime)

Quelle: https://infographics.economist.com/2018/DemocracyIndex/

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kiesner,

vielen Dank für Ihre Frage zur Einstufung der Maghreb-Länder als sichere Herkunftsländer.
Laut eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts1 gibt es verschiedene Kriterien zur Bestimmung von sicheren Herkunftsländern. So muss Sicherheit vor Verfolgung und Diskriminierung, aber auch Folter für sämtliche Bevölkerungsgruppen gewährleistet sein. Sobald eine Minderheit systematisch diskriminiert wird, kann ein Staat nicht zu einem sicheren Herkunftsland werden.
Schaut man sich die Menschenrechtslage in Marokko, Tunesien und Algerien an, wird schnell deutlich, dass dieser Zustand keineswegs gegeben ist. So werden beispielsweise in allen drei Staaten LGBTQI* strafrechtlich verfolgt.
Egal, ob sicheres Herkunftsland oder nicht: es muss jeder Asylantrag einzeln geprüft werden und eine auf den Fall zugeschnittene Entscheidung getroffen werden. Lediglich die Prämisse verschiebt sich. Während bei Herkunftsstaaten ungeklärten Status' die Behörden erklären müssen, warum sie den/ die Antragsteller*in für nicht verfolgt halten, müssen Antragsteller*innen aus sicheren Herkunftsstaaten ihre Verfolgung nachweisen.
Dennoch halte ich die Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer, auch 2018 nachdem sich die Lage vor Allem in Tunesien gebessert hat, für zweifelhaft.

Mit freundlichen Grüßen,
Marco Bülow

1 siehe: BVerfG 94, 115