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Frage von Hertha B. •

Frage an Marco Bülow von Hertha B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Lieber Marco,

Neulich wurden bei der GIZ erhebliche Tendenzen antisemitisch-rechtsextremistischen Verhaltens festgestellt. Wie ich gehört habe, wurden bereits seit langem dem Vorstand und den Bereichsleitungen immer wieder Informationen vorgelegt, wonach antisemitische Umtriebe in dieser deutschen Regierungsorganisation um sich greifen, ohne dass hiergegen jedoch etwas unternommen wurde.
Erst durch die nunmehrige Veröffentlichung werden BMZ und GIZ offenbar hier aktiv, zumindest für die Öffentlichkeit.

Wie stehen Sie dazu und wurde hierzu bereits an den Bundestag berichtet?
Wie gehen BMZ und GIZ damit um?
Wann wird der Bericht über die antisemitischen Umtriebe veröffentlicht und soll dies überhaupt geschehen?

Quelle:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article175020590/Antisemitismusvorwuerfe-bei-der-GIZ-Mit-Steuergeldern-darf-nicht-Hass-auf-Israel-verbreitet-werden.html

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Antwort von
Die PARTEI

Liebe Frau B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Vorwurf, GIZ-Mitarbeiter*innen hätten sich antisemitisch geäußert.

Jede Form von Antisemitismus ist ganz klar zu verurteilen. Nicht nur, wenn direkt gegen Jüd*innen gehetzt wird, sondern auch wenn dieser sich durch eine vermeintliche Kritik an Israel äußert. Im Fall der Beschäftigten der GIZ gehen die Aussagen weit über eine Kritik der israelischen Politik hinaus. Das Teilen von Bildern mit israelischen Fahnen mit Hakenkreuzen ist generell völlig inakzeptabel. Es muss aber in besonderer Weise problematisiert werden, wenn es sich um Beschäftigte einer Organisation handelt, die der Bundesrepublik Deutschland untersteht.

Die GIZ hat das auch getan, allerdings, wie Sie bereits erwähnten, erst nach öffentlichen Bekanntwerden. Es handelt sich mutmaßlich um Äußerungen von acht Beschäftigten, von denen eine Person entlassen, eine abgemahnt und eine weitere ermahnt wurde. Am 29.03.18 veröffentlichte die GIZ ein Statement zu den Vorkommnissen, in dem sie die Facebookbeiträge der Mitarbeiter*innen im Namen der Neutralität einer Regierungsorganisation verurteilt: https://www.giz.de/de/mediathek/64267.html

Der in dem Weltartikel genannte fraktionsübergreifenden Antrag zur Verurteilung und Bekämpfung von Antisemitismus wurde im Bundestag 18.01.18 beschlossen und nennt auch konkrete Maßnahmen. In 17 Punkten wurde festgehalten unter anderem rechtlich, durch Repräsentation und Koordination mit Hilfe der Berufung einer/s Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung und durch Fördermittel für Bildungsprojekte und zivilgesellschaftliche Akteure die Antisemitismusbekämpfung zu verstärken. Den Antrag finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/004/1900444.pdf

Der von Ihnen erwähnte spezifische Fall in der GIZ wurde im Bundestag meiner Kenntnis nach bisher jedoch nicht aufgegriffen. Nur einzelne Personen haben sich diesbezüglich geäußert.

Ich begrüße es ausdrücklich, dass Konsequenzen durch die GIZ ergriffen werden. Antisemitismus darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Egal, durch wen er sich wie äußert. In diesem Sinn ist es sehr wichtig, dass aktuell eine öffentliche Diskussion über bzw. eine Problematisierung des gesamtgesellschaftlichen Antisemitismus stattfindet. Der Anlass hierzu ist erschreckenderweise gegeben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen. Viele weitere Informationen zu meinen politischen Inhalten finden Sie auf meiner Internetseite www.marco-buelow.de.

Mit freundlichen Grüßen,

Marco Bülow