Frage an Marco Bülow von Peter R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Bülow,
wie kann es sein dass im Zeitraum 18.12.2017 und dem 24.01.2018 für Waffen und andere Ausrüstungsgegenstände in ein Spannungsgebiet bzw. Kriegsgebiet von einem SPD geführten Wirtschaftsministerium genehmigt wurden?
Ich beziehe mich hierbei auf eine Antwort der gesch.-führenden Regierung auf eine Anfrage der Partei DIE LINKE.
Steht das nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen der Ausfuhr von Rüstungsgütern?
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 23.02.2018.
Ich gehe davon aus, dass Sie sich auf eine Anfrage von Sevim Dagdelen beziehen, bei der es sich um im von Ihnen genannten Zeitraum genehmigte Waffenlieferungen in die Türkei handelt.
Rechtlich ist es so, dass das Kriegswaffenkontrollgesetz in § 6 festlegt, wann das Wirtschaftsministerium den Export von Kriegswaffen verbieten muss. Exporte dürfen nicht genehmigt werden, wenn „die Gefahr besteht“, dass die gelieferten Waffen „bei einer friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg“ verwendet werden
(§ 6 (3) 1). Dabei sind Lieferungen von Kriegswaffen in Krisengebiete allerdings nicht generell verboten.
Da ich zum einen nicht für das Wirtschaftsministerium sprechen kann und zum anderen die Sachlage diesbezüglich noch nicht abschließend geklärt ist, bleibt mir nur Folgendes zu sagen: Ich distanziere mich deutlich von jeglichen Rüstungsexporten in die Türkei. Mit diesen Waffen wird u.a. der völkerrechtswidrige Krieg in der syrischen Stadt Afrin ermöglicht, weshalb die Ausfuhr von Rüstungsgütern momentan besonders unverantwortlich ist.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen. Viele weitere Informationen zu meinen politischen Inhalten, finden Sie auf meiner Internetseite www.marco-buelow.de .
Mit freundlichen Grüßen
Marco Bülow