Frage an Marco Bülow von Ulrich M. bezüglich Recht
Zunächst herzlichen Dank für Ihre allgemeine Antwort zu Themen Ihres Engagements.
Nicht geäußert haben sie sich dabei zu Themen des Ausländerrechtes. So ist es in Deutschland üblich, dass über Asylrechte höchst oberflächlich und allgemein ohne besondere Prüfung des Einzelfalls in der Regel negativ entschieden wird. Jugendliche Asylbewerber müssen sich daraufhin in Jahrelangen Gerichtsverfahren um ihr Recht bemühen. Eine menschenwürdige Zukunftsplanung bleibt ihnen dabei verwehrt. Ihr geringes Einkommen, wenn da überhaupt eine Arbeitserlaubnis besteht, geht für Rechtsanwälte drauf. Trotz Entfremdung vom Heimatland muss auch nach 8-10 Jahren Aufenthalt und Integration in Deutschland eine Abschiebung befürchtet werden.
In dieser Zeit kommt es häufig zu Partnerschaftlichen Beziehungen mit Deutschen. Während es in Deutschland üblich ist, in unehelichen Beziehungen zusammenzuleben, kann darüber in solchen Binationalen Gemeinschaften kaum frei und ohne erhebliche Gewissenskonflikte des deutschen Partners entschieden werden, weil das Schicksal des liebgewonnenen Partners in Deutschland dem anderen allein aufgebürdet wird.
Wie denken Sie über solche Konflikte des Menschenrechtes in unserem Land? Halten sie es für nötig, dass Sie und Ihre Partei sich hier um neue und akzeptable Lösungen bemüht?
Wie könnten die aussehen?
MfG
Ulrich Möller
Sehr geehrter Herr Möller,
Deutschland ist bereits seit vielen Jahrzehnten ein Einwanderungsland. Die Beseitigung von Integrationshindernissen halte ich deshalb für ein wichtiges Ziel. CDU und CSU haben in den vergangenen Jahren viele durchaus wünschenswerte Verbesserungen auf diesem Gebiet verhindert. Trotzdem ist es uns gelungen, das überholte deutsche Staatsangehörigkeitsrecht zu modernisieren und die Einbürgerung von länger in Deutschland lebenden Migranten zu erleichtern. Außerdem haben wir mit dem neuen Zuwanderungsrecht wesentliche Verbesserungen beim humanitären Aufenthaltsrecht erwirkt. Diesen Weg wollen wir konsequent fortführen.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Bülow