Frage an Marco Bülow von Heinz M. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Bülow,
ich wohne in Dortmund und bin im letzten Jahr in den Ruhestand eingetreten. Wie viele andere meiner Generation auch habe ich vor langer Zeit zu Altersvorsorgezwecken ein kleines Mietshaus erworben. Dieses habe ich während meiner Erwerbsphase abbezahlt, um in der Ruhestandsphase meine Rente aufzubessern. Beim Kauf des Mietshauses habe ich mich damals gegen ein Wohnhaus und für ein gewerblich genutztes Haus entschieden, das über ein Ladenlokal, eine Büroeinheit und eine Dachgeschosswohnung verfügt.
Heute würde ich das Haus gerne energetisch sanieren. Die Bundesregierung hat sich im Hinblick auf den Klimaschutz für den Gebäudebereich hohe Ziele gesteckt. Es gibt eine Vielzahl staatlicher Förderprogramme, um mehr Immobilieneigentümer dazu zu bringen energetisch zu sanieren. Ich habe mich deshalb bei der Verbraucherzentrale, bei meiner Hausbank und beim Verband Haus und Grund beraten lassen. Überall erhielt ich die Aussage, für überwiegend gewerblich genutzte Immobilien gäbe es keine Förderung.
Als Dortmunder Bundestagsabgeordneter und Mitglied des u.a. für Bau und Umwelt zuständigen Bundestagsausschusses möchte ich Sie daher fragen, warum dies so ist?
Wenn es das Ziel der Bundesregierung ist die Energieeffizienz des Gebäudebestands zu verbessern, welche Unterschied macht es dann, ob ein Gebäude zu Wohn- oder Gewerbezwecken genutzt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema energetische Gebäudesanierung. Sie haben Recht, dass es ein wichtiges Ziel ist die Energieeffizienz des Gebäudebestandes zu verbessern und es deswegen eine ganze Reihe von Fördermöglichkeiten gibt. Ich habe mich zu Ihrer Frage mit der KfW, die für die Vergabe von Krediten und Investitionszuschüssen zur energetischen Sanierung zuständig ist, in Verbindung gesetzt.
Nach Auskunft der KfW könnte in Ihrem Fall die Sanierung des Hauses anteilig aus dem KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" gefördert werden. Entweder durch einen Kredit (www.kfw.de/151) oder durch einen Investitionszuschuss (www.kfw.de/430). Die anfallenden Kosten könnten anteilig (prozentualer Anteil der Wohnfläche) aus dem genannten Programm finanziert werden. Alle Kosten, die der Wohnung direkt zugeordnet werden können, könnten komplett aus dem genannten Programm finanziert werden. Allerdings gelten für eine Förderung immer bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Dies muss zunächst durch die KfW geprüft werden.
Darüber hinaus könnten für die energetische Sanierung des gewerblichen Teils Mittel aus dem KfW-Energieeffizienzprogramm (www.kfw.de/244) beantragt werden. Aber auch hier gelten wieder bestimmte Voraussetzungen, die zunächst geprüft werden müssen.
Am besten lassen Sie sich kostenlos telefonisch von den KollegInnen des Infocenters (0800 539 9002) der KfW beraten und erfragen dort, wie die Fördermöglichkeiten in Ihrem speziellen Fall aussehen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen. Viele weitere Informationen zu meinen politischen Inhalten finden Sie auf meiner Internetseite www.marco-buelow.de.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Bülow