Frage an Marco Bülow von Christiane K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Bülow,
Wie ist Ihre Meinung zur Rente mit 67 und einer weiteren Förderung der Altersteilzeit?
Aus dem derzeitigen Altersteilzeitgesetz ergibt sich leider für den Arbeitnehmer, selbst bei entsprechenden Voraussetzungen und unterhalb einer 5% Quote, kein Anspruch.
Defizitäre Betriebe, z.B. kommunale Krankenhäuser, haben kein Geld für Rücklagen und selbst bei einem Arbeitgeber ( Klinik ) gibt es 3-4 verschiedene Tarifsysteme, wovon nur eines eine Altersteilzeit erst ab 60 Jahren vorsieht.
Eine eiheitlich flächendeckende Lösung für alle Berufsgruppen wie auch Pflegepersonal, Ärzte, Bauarbeiter, Lehrer etc sollte durch ein Bundesgesetz geregelt werden und nicht durch Tarifverträge nur für bestimmte Gruppen.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Kischkel
Sehr geehrte Frau Kischkel,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Rentenpolitik.
Ich war von Beginn an gegen Anhebung der des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. Die Leistungsanforderungen und Belastungen sind für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den letzten Jahren gestiegen. Vor allem schwere körperliche Arbeit und Schichtarbeit zwingen schon heute Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu, vor dem 65. Lebensjahr auszuscheiden und entsprechende Abschläge bei der Rente hinzunehmen. Für sie bedeutet die Heraufsetzung des Rentenalters auf 67 nichts anderes als eine weitere Kürzung ihrer Rente trotz jahrzehntelanger harter Arbeit. Nach vielen Diskussionen haben wir in der SPD eine Position zur Rente gefunden, die ich unterstütze (Rentenkonzept der SPD: http://www.spd.de/themen/SPD_Rentenkonzept/). Wir haben beschlossen, die Rente mit 67 auszusetzten. Die Anhebung des Renteneintrittsalters ist erst dann möglich, wenn die rentennahen Jahrgänge, also die 60 bis 64-jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mindestens zu 50 Prozent sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Daneben fordern wir zum Beispiel eine Mindestrente von 850 Euro für all jene, die 40 Jahre Vollzeit gearbeitet und 30 Jahre Beiträge gezahlt haben. Für Geringverdiener und Beschäftigte mit langer Arbeitslosigkeit muss die Grundsicherung im Alter durch eine sogenannte „Solidarrente“ aus Steuermitteln aufgestockt werden.
Die Übergänge in die Rente müssen flexibel gestaltet werden. Dazu gilt es die von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Altersteilzeit fortzusetzen. Ab dem 60. Lebensjahr soll neben einer verkürzten Arbeitszeit eine Teilrente bezogen werden können. Außerdem muss die Möglichkeit geschaffen werden, dass bei belastenden Tätigkeiten durch Zusatzbeiträge Abschläge bei einer vorgezogenen Rente vermieden werden können. Diese können von den Rentenversicherten, den jeweiligen Arbeitgebern und auch von tariflichen oder betrieblichen Fonds gezahlt werden.
Doch auch andere Faktoren sind wichtig: Unter anderem die Einführung des Mindestlohns, bessere Bildungsmöglichkeiten, bessere Betreuungsmöglichkeiten für Kinder oder die gleiche Bezahlung von Frau und Mann.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen. Viele weitere Informationen finden Sie auf meiner Internetseite www.marco-buelow.de.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Bülow