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Frage von Reinhard B. •

Frage an Marco Bülow von Reinhard B. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Herr Bülow, (lieber Marco )

Nach dem Beschluss der SPD bei einer Regierungsbildung die Rente mit 67 auszusetzen,heist das dann auch, das Frauen wieder mit 60 Jahren in vorgezogener Rente ( mit Abschlag ) gehen können? ( Frau geb.1954 39 Beitragsjahre keine Schwerbehinderung z.Zt. Hausfrau)

Mit freundlichen Gruss
Reinhard Blandowski

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Antwort von
Die PARTEI

Sehr geehrter Herr Blandowski, lieber Reinhard,

vielen Dank für die Anfrage zum Thema Rente. Da ich auf diesem Gebiet kein Fachexperte bin, habe ich mich mit Ihrem Anliegen an die SPD-Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales gewandt und möchte Ihnen nachfolgend gerne antworten:

Die beiden von Ihnen angesprochenen Punkte haben nichts miteinander zu tun. Der Beschluss der SPD zur Rente mit 67 Jahren bezieht sich auf die Regelaltersgrenze. Sie sprechen hingegen die besondere vorgezogene "Altersrente für Frauen" (§ 237a SGB VI) an. Diese können nur Versicherte in Anspruch nehmen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind. Die Befristung auf diese Jahrgänge ist von der damaligen schwarz-gelben Koalition im Jahr 1997 beschlossen worden.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen. Viele weitere Informationen zu meinen politischen Inhalten finden Sie auf meiner Internetseite www.marco-buelow.de

Mit freundlichen Grüßen

Marco Bülow