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Marco Bülow
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Frage von Timm B. •

Frage an Marco Bülow von Timm B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bülow,

sie haben bei der gestrigen Abstimmung zum Thema Internetsperren zugestimmt und das Gesamtergebnis hat mich sehr schockiert. Natürlich teile ich Ihre Meinung das Kinder geschützt werden müssen, aber verstehen Sie nicht das eine derartige Zensur absolut wirkungslos ist? Die Sperren sind selbst für einen technisch nicht sonderlich versierten Menschen leicht zu umgehen und Leuten die eine derartige Neigung haben traue ich (leider) eine gewisse technische Affinität zu. Was gestern von der Regierung beschlossen wurde läuft unter dem Motto "Aus den Augen aus dem Sinn" - Es wird keine Veränderung bringen, denn hinter dieser "Sichtschutzwand" werden weiterhin Kinder für perverse sexuelle Neigungen missbraucht. Da brauch man kein Blatt vor den Mund nehmen. Leider ist es so.

Finden Sie nicht auch, dass "Löschen statt verstecken!" eine viel bessere Möglichkeit ist KiPo´s zu bekämpfen? Wie Herr Gillich bereits erwähnte haben sogar nicht staatliche Organisationen mit einfachen "Anfragen" Erfolg gehabt.

Über Ihre Meinung zu diesem Thema würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
Timm Balouschel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Balouschek,

zunächst vielen Dank für ihre Anfrage zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen, das am 18. Juni 2009 vom Bundestag beschlossen wurde (Drucksache 16/12850).

Zu den Einzelheiten des Gesetzgebungsverfahrens habe ich schon in den Antworten auf die Fragen von Herrn Wilmeroth und Herrn Gillich Stellung bezogen, weswegen ich an dieser Stelle darauf verzichte.

Mit dem beschlossenen Gesetz wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf ganz wesentlich überarbeitet und verbessert, wobei die SPD-Bundestagsfraktion ihre wichtigsten Änderungsvorschläge in den Verhandlungen mit der Unionsfraktion durchsetzen konnte. Es sind damit auch die wesentlichen Kritikpunkte, aus der Anhörung im Bundestag, an der u.a. anderem Vertreter vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) und vom Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (ECO) teilgenommen haben, positiv aufgegriffen worden. Unter anderem wurde der Grundsatz „Löschen vor Sperren“ im Gesetz verankert. Dies bedeutet, dass eine Aufnahme in die Sperrliste des BKA nur erfolgt, wenn zulässige Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten abzielen, keinen Erfolg haben.

Dennoch bleiben auch bei mir grundsätzliche Bedenken gegen den Aufbau einer entsprechenden Sperrinfrastruktur bestehen, die – bei entsprechenden Mehrheitsverhältnissen im Deutschen Bundestag – auch zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden könnte. Dazu möchte ich noch einmal deutlich sagen, dass eine Ausweitung der Sperrinfrastruktur für andere Zwecke für mich grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Wie Sie richtig anmerken, habe ich mich nach reiflicher Überlegung dazu entschieden für das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ zu stimmen. Diese Abstimmung war eine der schwierigsten Entscheidungen in dieser Legislaturperiode für mich, da beide Seiten gute Argumente haben. Ich kann nachvollziehen, dass Sie auch mit dem geänderten Gesetz ihre Probleme haben.

Um mein Abstimmungsverhalten inhaltlich nachvollziehbar zu machen, habe ich mit anderen Kolleginnen und Kollegen eine Erklärung zur Abstimmung abgegeben. Sie finden die Erklärung auf meiner Homepage www.marco-buelow.de.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Bülow