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Marco Bülow
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Frage von Wolfgang G. •

Frage an Marco Bülow von Wolfgang G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bülow,

ich habe zu Ihrer Antwort auf die Anfrage vom 13.5. von Herrn Willmeroth Fragen und Anmerkungen.

Sie schreiben, dass die Verbreitung von KiPo im Internet in den letzten Jahren "dramatisch" zugenommen hat. Gibt es Statistiken die diese These belegen?

Sie schreiben weiter, dass "die Hemmschwelle in diesem Bereich, die in den letzten Jahren deutlich gesunken ist". Von welcher Hemmschwelle reden sie hier? Lässt sich diese Behauptung in Zahlen belegen?
Glauben sie, dass sich Menschen KiPo-Material anschauen oder herunterladen nur weil es möglich ist?
Ist es nicht eher so, dass Leute mit diesen "Neigungen" es schon immer geschafft haben sich solches Material zu besorgen. Während die übrigen Menschen dieses ablehnen und auch nicht danach suchen würden?

Auch ich kann eine effektive Bekämpfung von KiPo nur unterstützen. Allerdings sind im Zuge der Teils sehr emotionalen Diskussion zu diesem Thema viele Details bekannt geworden, die aus meiner Sicht die Effizienz der diskutierten Sperre generell in Frage stellen.

So gibt es mit INHOPE (www.inhjope.org), eine internationale Dachorganisation von Beschwerdestellen, die im Rahmen des EU Safer Internet Programmes 1999 zur Koordination eines Netzwerkes von Beschwerdestellen ins Leben gerufen wurde.
In Deutschland ist die eco Beschwerdestelle und das FSM (Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter) dieser Organisation angeschlossen.

Eine Anfrage an eco zur schnellen Löschung oder Abschaltung verbotener Inhalte auch im Ausland zeigt, dass dieses sehr wohl möglich ist. Details zur Anfrage finden sie hier:
http://mogis.wordpress.com/2009/05/29/antwort-der-internet-beschwerdestelle/

Stellt diese Tatsache nicht den Nutzen einer Internet-Sperre in Frage, zumal offizielle Stellen (das BKA) auch "nur" offizielle Wege beschreiten können/dürfen?
Hierzu hat MdB Frau Dr. Krogmann eine Antwort geschrieben:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_martina_krogmann-650-5576--f186555.html#q186555

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Antwort von
Die PARTEI

Sehr geehrter Herr Gillich,

zunächst vielen Dank für ihre Anfrage vom 9.06.2009 zum Thema Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt.
Wie ich in der Antwort an Herrn Willmeroth schon schrieb, halte ich eine effektive Bekämpfung von sexuell orientierter Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen für äußerst wichtig. Ich freue mich, dass sie an diesem Punkt mit mir übereinstimmen. Auch habe ich schon dargelegt, dass wir uns im laufenden Gesetzgebungsverfahren die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Sperrmaßnahmen immer wieder neu stellen und sorgfältig zwischen dem Schutz gegen kinderpornographische Darstellungen und den damit verbundenen Eingriffen in die Grundrechte abwägen.
Nun zu ihren Fragen: Die Kriminalstatistik des Jahres 2007 zeigt auf, dass das im Internet verbreitete kinderpornographische Material gegenüber dem Vorjahr um 111 Prozent angewachsen ist. Einzelne Seiten werden 50.000 Mal im Monat geladen. Das Bundeskriminalamt geht davon aus, dass täglich etwa 1.000 Seiten mit kinderpornographischen Inhalten aktiv sind. Ich denke aufgrund solcher Zahlen kann man schon von einem „dramatischen“ Anstieg sprechen.
Zudem bin ich der Ansicht, dass es für (potentielle) Täter sehr viel leichter ist, sich kinderpornographisches Material aus dem Internet zu beschaffen als auf anderem Wege. An dieser Stelle kann man natürlich auch anderer Meinung sein und davon ausgehen, dass (potentielle) Täter immer an solches Material kommen, wenn sie es nur wollen. Insgesamt werden sie mir aber trotzdem zustimmen, dass jede Internetseite mit kinderpornographischem Inhalt eine zuviel ist.
In ihrer Anfrage verweisen sie darauf, dass eine Löschung oder Abschaltung von Seiten mit kinderpornographischem Inhalt einer Sperrung vorzuziehen ist. Auch die SPD-Bundestagsfraktion hält dies für den richtigen Ansatz und hat daher eine Verankerung des Subsidiaritätsprinzips: "Löschen vor Sperren" im Gesetz gefordert und auch durchgesetzt. Konkret bedeutet dies, dass das BKA bei Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten verpflichtet wird, zunächst die Host-Provider zu kontaktieren, damit die Seiten gelöscht werden. Erst wenn das erfolglos bleibt, soll die Seite auf die Sperrliste gesetzt werden.
Ich will am Ende noch einmal deutlich machen, dass sich dieses Thema nicht eignet, Gegner oder Befürworter einer gesetzlichen Regelung vorschnell zu verurteilen. Es gibt die berechtigte Befürchtung, dass die geplanten Veränderungen zu einer Einschränkung des Internets führen können. Auf der anderen Seite muss man aber auch alles dafür tun den Konsum von Kinderpornographie einzugrenzen. Um dies zu gewährleisten muss eine Balance gefunden werden, die beiden Seiten gerecht wird.

Ich hoffe, ich konnte ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Bülow