Frage an Marco Böhme von Jutta F. bezüglich Jugend
Werter Herr Böhme,
mich würde Ihre Position zur Einrichtung eines Opferschutzbeauftragten des Landes Sachsens,
Finanzierung von Fachberatungstellen als niedrigschwelliges Angebot und verpflichtende Einführung eines Schutzkonzeptes sexueller Kindesmißbrauch für Kindergarten und Schulen (etc.) interessieren.
Mit freundlichen Grüßen, J. F.
Sehr geehrte Frau Fritsche,
die Finanzierung der Fachberatungsstellen muss dringend verbessert werden, hier haben wir von verschiedenen Stellen signalisiert bekommen, dass der Bedarf deutlich höher ist, als die zugebilligten Fördermittel. Das betrifft z.B. die Bereiche Beratungsstellen für Betroffene rechtsextremer und rassistischer Gewalt oder den Bereich häusliche Gewalt und sexuelle Gewalt. Dabei geht es um eine bessre finanzielle Ausstattung zum Einen, zum Anderen um eine langfristige und planbare Förderperspektive.
Ein verpflichtendes Schutzkonzept für Kitas wäre sinnvoll, wenn dann alle Beschäftigten in den Einrichtungen zum Thema Kindesmissbrauch Schulungen durchlaufen. Wichtig ist vor allem das Erkennen von Verdachtsfällen und das Wissen, an wen man sich wenden kann, um professionelle Hilfe zu bekommen. Es sollte bei der Anforderung, entsprechende Konzepte zu erstellen, aber nicht zu einem Generalverdacht kommen. Aber eine Sensibilisierung und vor allem eine Ermutigung der Beschäftigten, im Verdachtsfall aktiv zu werden, ist durchaus sinnvoll.
Beim Opferschutz geht es ja vor allem darum, die Betroffenen von Straftaten zu unterstützen, ihnen die Hilfe anzubieten, die sie benötigen. Sowohl polizeilich und juristisch, als auch psychologisch und sozialpädagogisch. Dazu bedarf es in erster Linie kompetentes Personal bei der Polizei – in der Regel die erste Anlaufstelle - , das angemessen mit der Situation und vor allem mit den Betroffenen umgeht. Darüber hinaus bedarf es Beratungs- und Anlaufstellen, die fachkompetent auf den konkreten Fall eingehen können und hier professionelle Hilfe und Begleitung anbieten können.
Neben der Behandlung der jeweiligen Einzelfälle ist es darüber hinaus notwendig, dass eine statistische oder wissenschaftliche Erhebung oder Erfassung erfolgt, um Entwicklungen und Veränderungen wahrnehmen und verfolgen zu können. Wenn z.B. die Zahl von Opfern rechter Gewalt deutlich ansteigt, müssen darauf politische Handlungen erfolgen.
An welcher Stelle da ein Opferschutzbeauftragter des Landes Wirkung entfalten kann, sehe ich eigentlich nicht.
Wir brauchen keinen Alibi-Posten sondern eine Stärkung der Strukturen. Das sehe ich als wichtiger an, als eine Beauftragtenposition zu schaffen.
Freundliche Grüße,
Marco Böhme