Wann setzen Sie den Bürgerwillen des Volksentscheids "Deutsche Wohnen und Co enteignen!", der über 59% Zustimmung hatte, um?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an diesem wichtigen Thema. Zunächst möchte ich betonen, dass das Instrument des Volksentscheids in unserer Demokratie einen besonders hohen Stellenwert hat. Der erfolgreiche Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ ist für mich ein eindeutiger Handlungsauftrag an den Berliner Senat sowie das Abgeordnetenhaus.
Nach der Veröffentlichung des Abschlussberichts der Expertenkommission „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“ am 23. Juni 2023 wird der Berliner Senat die Ausschreibung eines Rechtsgutachtens für ein Vergesellschaftungsrahmengesetz in die Wege leiten. Sobald dieses Gutachten vorliegt, werden wir die weiteren notwendigen Schritte ergreifen können.
Dies steht im Einklang mit den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags, in dem festgehalten ist:
„Unter der Voraussetzung, dass die vom Senat eingesetzte Expertenkommission zur Umsetzung des Volksentscheids ‚Deutsche Wohnen & Co. enteignen‘ eine verfassungskonforme Vergesellschaftungsempfehlung abgibt, verabschiedet die Koalition ein Vergesellschaftungsrahmengesetz, das einen Rechtsrahmen und objektive qualitative Indikatoren bzw. Kriterien für eine Vergesellschaftung nach Art. 15 GG in den Geschäftsfeldern der Daseinsvorsorge (z. B. Wasser, Energie, Wohnen) sowie Grundsätze der jeweils erforderlichen angemessenen Entschädigung definiert. Hierbei wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt. Das Gesetz tritt zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft.“
Angesichts der hohen Komplexität dieses Vorhabens und den Erfahrungen mit dem vom Bundesverfassungsgericht aufgehobenen Berliner Mietendeckel ist es besonders wichtig, mit größter Sorgfalt vorzugehen. Unser Ziel ist es, erneute verfassungsrechtliche Hürden zu vermeiden, damit eine tragfähige und rechtssichere Lösung geschaffen werden kann – ganz im Sinne verantwortungsbewusster Politik.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Hopp