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Marcel Hafke
FDP
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Frage von Max E. •

Frage an Marcel Hafke von Max E. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Hafke,

in Rauschendorf/Königswinter wurde einer Kindergartenleiterin durch den Träger, den katholischen Kirchengemeindeverband, gekündigt, weil sie nach einer Trennung mit ihrem neuen Partner zusammengezogen ist. Der Elternbeirat fordert mit zahlreichen weiteren Unterstützern im Ort, dass die Kündigung der beliebten Erzieherin zurückgenommen wird. Die Eltern halten es für nicht zeitgemäß, dass das Kinderbildungsgesetz in einem solchen Fall keine Einflussmöglichkeiten von Eltern und Kommunen auf die Trägerschaft vorsieht, zumal die Finanzierung in Rauschendorf nur durch Stadt und Eltern erfolgt (die Stadt Königswinter übernimmt den Trägeranteil und zahlt zusätzlich noch 2% für den Verwaltungsaufwand).

Sehen Sie eine Möglichkeit, etwas an diesem Zustand zu ändern und den Eltern zu helfen, ggfs. in anderer Trägerschaft die Leiterin halten zu können? Ist es vorstellbar, eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen herbeizuführen, damit in öffentlich finanzierten Einrichtungen auch die grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte gewährt werden?

Mit freundlichen Grüßen
Max Ehlers

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Ehlers,

für Ihre Anfrage, den Vorgang um die Kindergartenleiterin des katholischen Kindergartens in Rauschendorf betreffend, danke ich Ihnen ganz herzlich.

Ihren Unmut über den von Ihnen geschilderten Vorgang kann ich nachvollziehen. Ich stimme mit Ihnen überein, dass die Kündigung einer Mitarbeiterin wegen eines privaten Umstands, wie dem Zusammenziehen mit einem neuen Partner nach einer Trennung, nicht zeitgemäß ist. Meines Erachtens sollten bei der Beurteilung eines Arbeitnehmers die fachlich-berufliche Leistung und Eignung und keine privaten Umstände maßgeblich sein. Leider ist einiges, was nicht legitim ist, trotzdem legal.

Der Umgang mit Mitarbeitern ist in erster Linie Angelegenheit des Trägers. Da sich der Kindergarten, um den es vorliegend geht, in Trägerschaft der katholischen Kirche befindet, gelten hier in zulässiger Weise neben den üblichen gesetzlichen Regelungen besondere Bestimmungen, die teilweise andere Regelungen überlagern. Auf diese kirchenspezifischen Regelungen können der Landesgesetzgeber, Kommunen oder Eltern keinen Einfluss nehmen, da die Kirche einen Tendenzbetrieb mit eigener Rechtsordnung darstellt. Dementsprechende eigene Vertragskonditionen dürfen deshalb in einen Anstellungsvertrag generell mit aufgenommen werden. Allerdings obliegt der Kirche als Arbeitgeber grundsätzlich gleichfalls ein Ermessen, inwieweit die von ihr verfolgten Prinzipien von den Mitarbeitern auch eingehalten werden müssen. Insofern bestünde wohl durchaus die Möglichkeit, das Handeln der Mitarbeiterin – in Übereinstimmung mit der Ansicht einer großen Bevölkerungsmehrheit – nicht zu sanktionieren. Ich möchte nicht verschweigen, dass ich den gesamten Sachverhalt ähnlich kritisch beurteile wie Sie. Als Liberaler darf ich an dieser Stelle auch meiner grundsätzlichen Befürwortung einer strikten Trennung von Staat und Kirche Ausdruck verleihen. Die besonders von den christlichen Religionsgemeinschaften in Anspruch genommenen Sonderrechte und -privilegien und ein damit einhergehender Einfluss auf weltliche Institutionen sind aus meiner Sicht grundsätzlich zu problematisieren.

Ihre Anregung einer Änderung der gesetzlichen Grundlagen, damit in öffentlich finanzierten Kindertageseinrichtungen die üblichen Bestimmungen zur Anwendung kommen, würde vorliegend erst einmal keine unmittelbaren Auswirkungen haben, da die Kirche, wie dargestellt, über eine eigene Rechtsordnung verfügt. Insofern könnten derzeit Gespräche, Appelle und Initiativen mit den Beteiligten vor Ort, insbesondere dem Rat der Stadt Königswinter und dem zuständigen Jugendhilfeausschuss, erfolgsversprechender und zielführender sein. Wie ich Medienberichten entnehmen konnte, hat sich durch dieses Ereignis bereits eine Initiative von Eltern, Bürgern und Vereinen gebildet, die sich für einen Trägerwechsel einsetzen, damit die Leiterin der betroffenen Einrichtung ihre Anstellung behält. Ich hoffe, dass sich dieses Engagement auszahlt. Eine Eskalation der Auseinandersetzung kann weder im Interesse der Eltern, aber auch nicht im Sinne der Katholischen Kirche sein.

Mit freundlichen Grüßen

Marcel Hafke MdL

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