Bild von Marcel Hafke MdL
Antwort von Marcel Hafke
FDP
• 06.04.2022

Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, die Arbeit der NRW-Jugendämter durch die Festlegung fachlicher Mindeststandards beim Umgang mit Kindeswohlgefährdung sowie durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Qualitätsberatung und der Einführung verpflichtender Qualitätsentwicklungsverfahren zu verbessern.

Was möchten Sie wissen von:
Bild von Marcel Hafke MdL
Marcel Hafke
FDP
E-Mail-Adresse