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Marc Henrichmann
CDU
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Frage von Susanne F. •

Frage an Marc Henrichmann von Susanne F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Heinrichmann,
Sie sind Jurist und Bundestagsabgerodneter für meinen Wahlkreis. Als Jurist wissen sie, dass Anwälte, Staatsanwälte und besonders Richter in unserer Gesellschaft eine besondere Verantwortung aber auch ein besonderes Ansehen geniessen. Es gibt eine besondere Würde des Amtes. Um dieses Amt auszufüllen muss auch die Person ein gewisses Mass an Würde besitzen. Vor allem aber muss ein Jurist die Gesetze kennen und sich auch selber daran halten. Vor allem das Grundgesetz und hier insbesondere die „ewigen“ Artikel 1-20.
Seit einiger Zeit gibt es im Bundestag einen weiteren Juristen (Jens Maier, Landgericht Dresden) der öffentlich die NPD lobt (an genau dem Tag als das Bundesverfassungsgericht eine Wesensverwandschaft der NPD mit dem Nationalsozialismus festgestellt hat). Es gibt einen Juristen der Menschen als „Halbneger“ diffamiert und die Aufarbeitung der NS-Zeit als „Schuldkult“ bezeichnet.
Ich würde von ihnen als Jurist gerne wissen: Wie kann es sein das solche Menschen in Deutschland Richter sind? Halten Sie das für richtig? Ist es im Sinne der Verfassung das Menschen die sich in einem so offensichtlichen Wiederspruch zu den Verfassungswerten befinden Recht über andere sprechen dürfen?
Ich würde von ihnen als Politiker gerne wissen: Können Sie sich vorstellen mit Jens Maier und seiner Fraktion politisch zusammen zu arbeiten? Können Sie sich vorstellen einen Gesetzesvorschlag (unabhängig vom Inhalt) von Herrn Maier zu unterstützen? Wäre eine Koalition mit seiner Fraktion für sie grundsätzlich vorstellbar?
Mit freundlichem Gruß
S. F.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau F.,

danke für Ihre E-Mail, die ich über die Internetseite www.abgeordnetenwatch.de erhalten habe. Als Ihr Wahlkreisabgeordneter antworte ich Ihnen gerne. Zukünftig können Sie auch gerne direkt über meine E-Mail-Adresse marc.henrichmann@bundestag.de Kontakt mit mir aufnehmen.

Auch ich habe die unsäglichen Diffamierungen von Herrn MdB Jens Maier zur Kenntnis nehmen müssen. In Ihrer Nachricht fragen Sie danach, ob ich es für richtig halte, dass Herr Jens Maier als Richter tätig sein darf.

Zunächst einmal weise ich darauf hin, dass Herr Jens Maier mit Einzug in den Deutschen Bundestag sein Amt als Richter nicht mehr ausführt. Es ruht für die Zeit, in der er Abgeordneter ist.
Grundsätzlich sehe ich das Verhalten von Herrn Jens Maier sehr kritisch. Als Richter ist Herr Maier privat zur Mäßigung angehalten, so dass das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird. Die Äußerungen, die Herr Maier beispielsweise während einer Veranstaltung der Jungen Alternative in Dresden geleistet hat, lassen mich an der Mäßigung zweifeln.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat geprüft, ob die Rede den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Sie hat das abgelehnt. Ich habe die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis zu nehmen. Vor dem Einzug in den Deutschen Bundestag hat das Landgericht Dresden beschlossen, dass Herr Maier grundsätzlich nicht mehr für Verfahren aus dem Bereich des Medienpresserechts sowie des Ehrenschutzes zuständig sein wird. Sein Zuständigkeitsbereich läge grundsätzlich nur noch in den Berufungsverfahren bei Verkehrsunfällen und in allgemeinen Zivilsachen.

Grundsätzlich gäbe es die Möglichkeit, beispielsweise ein Bußgeld gegen einen Richter zu verhängen, die Bezüge zu kürzen oder den Richter auf ein anderes, gleichdotiertes Amt zu versetzen. Die schärfste Klinge wäre die Entlassung aus dem Dienst. Allerdings sind die Hürden dafür sehr, sehr hoch. Das halte ich grundsätzlich auch für richtig, da kein Richter aus politischen Gründen aus dem Amt entfernt werden darf.

Gerne gehe ich auch auf Ihre weiteren Fragen ein:
Als CDU-Abgeordneter kann ich es mir nicht vorstellen, mit Jens Maier und seiner Fraktion politisch zusammenzuarbeiten. Dafür sind die Unterschiede zwischen CDU/CSU und AfD viel zu groß. Die Parteiprogramme stehen sich diametral gegenüber. Auch kann ich mir nicht vorstellen, einen Gesetzesvorschlag der AfD zu unterstützen. Eine Koalition halte ich für ausgeschlossen.
Was ich allerdings nicht ausschließen kann ist, dass die AfD einem Gesetz, das von CDU/CSU vorgelegt wird, zustimmt. Es ist die freie Entscheidung der Bundestagsabgeordneten, für oder gegen ein Gesetz zu stimmen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen meine Position nachvollziehbar darlegen konnte. Ich teile Ihre Sorgen um die Art und Weise des Kurses in unserem Land.

Mit freundlichen Grüßen

Marc Henrichmann

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