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Frage von Niclas S. •

Wie passt die geplante Entziehung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Straffälligkeit mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz unseres Rechtsstaates zusammen?

Die CDU hat angekündigt die deutsche Staatsbürgerschaft bei Straffälligkeit – falls man eine doppelte Staatsbürgerschaft hat – zu entziehen. Regime, wie in Afghanistan oder Iran, es Betreffenden praktisch unmöglich die eigene Staatsbürgerschaft aufzugeben.

Wie passt die Entziehung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Straffälligkeit mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz unseres Rechtsstaates zusammen?

Halten Sie es grundsätzlich für prekär Menschen, die straffällig werden, mit dem Verlust ihrer Bürgerrechte zu drohen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.

danke für Ihr Frage. 

Mit den Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts hat die damalige Ampel-Koalition die Fristen für die Einbürgerung massiv auf fünf Jahre, in besonderen Fällen sogar nur drei Jahre, verkürzt. Darüber hinaus wird nun die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit, also der Doppelpass, generell akzeptiert. Somit wird die Zahl der Einbürgerungen weiter deutlich steigen und der Doppelpass zum Standard werden. 

Die Diskussion um einen möglichen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Doppelstaatlern im Falle schwerer Straftaten oder von Extremismus ist dabei keineswegs neu. So wurde zuletzt im Jahr 2019 geregelt, dass bei Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintritt. Überdies kann bereits nach geltendem Recht die Einbürgerung zurückgenommen werden, wenn sie z.B. durch Täuschung erschlichen wurde. Dies ist z.B. der Fall, wenn eine extremistische Gesinnung oder frühere Straftaten verschwiegen werden.

Als CDU/CSU setzen wir uns dafür ein, dass Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit nach gelungener Integration eingebürgert werden können. Aber eine Einbürgerung muss auch mit einer klaren Hinwendung zu Deutschland verbunden sein. Denn die deutsche Staatsangehörigkeit ist ein hohes Gut, das mit besonderen Rechten und Pflichten einhergeht. Ich sehe hier kein Gegensatz zum Gleichstellungsprinzip. Im Übrigen gelten ähnliche Regelungen zum Verlust der Staatsangehörigkeit bei Extremismus oder schweren Verbrechen auch in vielen anderen Ländern – etwa in Frankreich, Großbritannien und den USA.

Wer nach Abschluss einer erfolgreichen Integration sich mit einer klaren Hinwendung zu Deutschland bekennt, soll natürlich auch die deutsche Staatsbürgerschaft innehaben. 

Für Rückfragen und Anmerkungen können Sie mich jederzeit auch unter marc.henrichmann@bundestag.de erreichen. 

Mit freudlichen Grüßen 

Marc Henrichmann