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Frage von Frank W. •

Frage an Marc Doll von Frank W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Heute erfuhr ich von einem Abkommen zwischen Deutschland und mehreren Ländern bezüglich der Mitversicherung von Familienangehörigen im Ausland.

"Durch Anfragen der CDU-Abgeordneten Martin Hohmann (Januar 2003) und Erika Steinbach (April 2003) im Deutschen Bundestag kam es hochoffiziell ans Licht: Familienmitglieder von in Deutschland krankenversicherten Türken und Bürgern aus dem ehemaligen Jugoslawien erhalten Leistungen der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), selbst wenn diese Angehörigen in ihren Heimatländern leben."

Das erstaunt mich sehr.

Gibt es Bestrebungen seitens "Der Freiheit" dieses Abkommen zu ändern/kündigen? Welche Vorteile sieht die Politik "Der Freiheit" in der Aufrechterhaltung solcher Abkommen? Wieso dürfte ich meine Eltern nicht mitversichert wissen? Eltern ausländischer Mitbürger sind es. Und abschließend: Wie hoch sind die Kosten für die hier zahlenden Mitglieder einer GKV durch das genannte Abkommen?

Das sind vier Fragen.

Ich freue mich auf Ihre Antworten.

Mit freundlichem Gruß aus Rendsburg,

Frank Weisner

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Antwort von
DIE FREIHEIT

Sehr geehrter Herr Weisner,

Das Abkommen sieht vor, dass deutsche Steuerzahler für medizinische Dienstleistungen in der Türkei, von Familienangehörigen eines in Deutschland lebenden Türken, aufkommen. Dieses Abkommen besteht schon seit 1964 und schließt die gesamte Großfamilie der in der Türkei lebenden Angehörigen mit ein, auch wenn diese noch nie einen Fuß auf deutschen Boden gesetzt haben. Während also der deutsche Steuerzahler immer mehr Abgaben für immer weniger Leistungen erhält, zahlt er für medizinische Kosten türkischer Staatsangehöriger in der Türkei mit. Den genauen Wortlaut der Bundestagsantwort auf die Anfrage habe ich unten angehängt.

Dieses Abkommen geriet Anfang dieses Jahres in die Schlagzeilen als eine Petition gegen das Sozialversicherungsabkommen im Bundestag eingereicht wurde. Der SPIEGEL titelte „Anti-türkische Petition nervt den Bundestag“. Während man also von 1964 bis 2011 noch behaupten konnte, der Steuerzahler wüsste davon nichts, kann man das ab Februar 2011 nicht mehr sagen. Dennoch gab es keine konzertierte, kraftvolle Reaktion der Bevölkerung, woraus ich den Schluss ziehe, dass die Deutschen nichts gegen dieses Abkommen haben und gerne zahlen.

Wir werden dennoch als eine unser ersten Handlungen im Bundestag dieses Abkommen angreifen und restlos auflösen.

Mit freundlichen Grüßen
Marc Doll

Anhang:

"In der Türkei lebende Familienangehörige von in Deutschland krankenversicherten türkischen Arbeitnehmern, die nicht ihrerseits erwerbstätig sind, erhalten nach dem deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen vom 30. April 1964 im Krankheitsfall Leistungen der türkischen Krankenversicherung (sog. Sachleistungshilfe). Die der türkischen Krankenversicherung hierdurch entstandenen Kosten werden von der deutschen Krankenversicherung erstattet. [...] Der Bundesregierung liegen keine Zahlen darüber vor, wie viele Familienangehörige in der Türkei von bei deutschen Krankenkassen versicherten Arbeitnehmern Leistungen der türkischen Krankenversicherung erhalten haben, deren Kosten von den deutschen Krankenkassen zu erstatten sind." (Bundestagsdrucksache 15/337)

Die genauen Kosten weiß nicht mal der Bundestag und es besteht seitens der Politiker sicherlich kein Interesse, diese Zahlen akkurat zu ermitteln.