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Marc Doll
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Frage von Markus B. •

Frage an Marc Doll von Markus B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Doll,

in Ihrem Parteiprogramm steht, dass die Freiheit "gegen den politischen Islam" ist. Gleichzeitig wollen Sie die Freiheit des Individuums schützen, wozu natürlich auch die Religionsfreiheit gehört.

Meine Frage ist: Wo ziehen Sie die Grenze? Wo hört für Sie die legitime Religionsfreiheit des Individuums auf, und wo beginnt der "politische Islam"?

Wie sind Ihre Lösungen zur Bekämpfung des "politischen Islams", und welche Erfolge versprechen Sie sich von diesen Lösungen?

Wie grenzen Sie sich von Lösungen ab, die von radikalen Parteien gefordert werden?

Vielen Dank!

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Antwort von
DIE FREIHEIT

Sehr geehrter Herr Büttner,

das kann ich Ihnen ganz einfach anhand unseres Grundgesetzes (GG) und seiner Artikel (Art) erläutern, denn wir sind die Partei, die sich wohl am meisten auf die Verfassung beruft. Gerade in Bezug auf Art 4 GG (Religionsfreiheit) gibt es erhebliche Missverständnisse, die ich hier aufklären möchte. Zum Grundgesetz:

1. Religionsfreiheit ist eine Bekenntnisfreiheit, d.h. ich kann frei sagen „Ich bin Christ". Ich darf sogar sagen "Ich bin Kannibale“. ABER: das Bekenntnis erlaubt mir nicht automatisch die dazugehörigen Bräuche, z.B. den Kannibalismus auszuüben. Alle anderen Artikel bleiben unangetastet! In Bezug auf den Islam heißt dies: Muslime dürfen sagen "Ich bekenne mich zum Islam, ich bin Moslem". Welche islamischen Bräuche erlaubt sind und welche nicht, entscheiden andere Paragraphen sowie das Strafgesetzbuch. Aber nicht Artikel 4 des GG.

2. Die Religionsfreiheit ist eine Glaubensfreiheit, also ist die Freiheit, seinen Glauben frei zu wählen. Keinem Moslem wird verboten - auch von der islamkritischen Szene nicht - seinen Glauben frei zu wählen. Ich kann mich an keinen Fall, geschweige denn eine Tendenz aufgrund vieler Fälle, erinnern, in dem einem Moslem verboten wurde, den Islam als Glauben zu wählen.

Sie sehen also, es gibt keinerlei Einschränkungen bzgl. Art 4 GG. Anders herum wird allerdings ein Schuh draus: zu unserer Kritik am Islam, ebenfalls mit dem Grundgesetz erklärt:

1. Art 4 GG lässt alle anderen Artikel unberührt (siehe Art 140 GG). Das bedeutet, dass z.B. die Gleichberechtigung von Mann und Frau gewährleistet sein muss. Dies ist laut Koran, Hadithen und Schariah, also institutionell, nicht der Fall. Die Frau ist in vielen Dingen institutionell benachteiligt, was mit der Realität in islamischen Ländern und Parallelgesellschaften oftmals übereinstimmt. Oder nehmen wir die Einteilung der Menschheit in (höherwertige) Gläubige und (niedrigwertigere) Ungläubige. Weitere Beispiele von Nichtvereinbarkeit zwischen Schariah und Grundgesetz gibt es zuhauf. Im Übrigen bedeutet dies auch, dass die Meinungsfreiheit (Art 5 GG) nicht zugunsten der Religionsfreiheit eingeschränkt werden darf, also Islamkritik zulässig ist.

2. Art 4 GG, Bekenntnisfreiheit, erfordert zwingend die Revozierbarkeit (Rücknahme des Bekenntnis). Ich muss also sagen können "Ich bin nun KEIN Christ mehr". Dies hat im Islam aber institutionell die Todesstrafe zur Folge (Todesstrafe bei Apostasie, Scharia) und ist eindeutig ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Die Praxis bestätigt dies; es gibt unzählige Fatwas (islamische Rechtsgutachten). Weitere lassen sich leicht finden.

3. Der Islam verstößt gegen das Prinzip der Säkularität. Jeder Mensch muss vor dem Gesetz frei von Religion sein! Die Grundlage der islamischen Rechtsprechung ist die Schariah, die sich aus dem Koran und der Sunna ableitet. Das bedeutet, dass es im Islam keine Trennung von Staat und Religion gibt. Die Praxis islamischer Länder bestätigt dies.

4. Art 18 GG besagt, dass Grundrechte, die sich gegen die freiheitliche Verfassung richten, verwirkt werden können. Neben den o.g. Beispielen ruft der Islam im Koran rund 200 Mal imperativ (!) zum Mord und Gewalt gegen Ungläubige auf.

Kurzum: der Islam ist keine Religion, die sich auf Art. 4 GG (Religionsfreiheit) berufen kann. Wenn man es genau nimmt, müsste er sogar verboten werden.

Soweit möchte ich (und meine Partei) aber gar nicht gehen. Wenn es möglich ist, würden wir gerne den rein spirituellen Teil des Islams retten. Niemand will Muslimen Ihre Religion nehmen. Wer an Allah und den Propheten glauben möchte, kann dies genauso tun, wie jemand, der an irgendwelche anderen Götter glaubt. Aber der Islam hat sich unseren Gesetze anzupassen und unterzuordnen.

Die Freiheit des Individuums ist durch das Gebot, sich an das Grundgesetz zu halten, nicht beeinträchtigt. Für uns ist das Grundgesetz die Grenze, der Anfang und das Ende aller Diskussionen.

Die Frage nach den Lösungen ist komplizierter und würde bei vollständiger Beantwortung den Rahmen dieser Plattform sprengen, da es sehr viele zu bereinigende Punkte gibt, die individuell angesprochen werden müssten. Grundsätzlich aber gilt, dass sich der Islam auf den spirituellen Teil beschränken muss und jedwede politische Forderung einzustellen hat. Jeder islamische Verein muss ein Bekenntnis abliefern, dass das Grundgesetz über allen islamischen Gesetzen steht. Das hört sich nicht viel an, aber man muss wissen, dass nach fünf Jahren Islamkonferenz die allermeisten islamischen Teilnehmer nicht einmal dieses Bekenntnis zum Grundgesetz trotz Forderung erbracht haben.

Zum letzten Punkt: Ich kenne die Programme radikaler Parteien nicht, da ich besseres mit meiner Zeit anzufangen weiß. Sofern es sich dort um Massendeportationen handeln sollte, widerspricht dies ausdrücklich unserem Verständnis von Grundrechten. Wir kritisieren den Islam, eine totalitäre Ideologie, ähnlich wie man den Kommunismus oder den Nationalsozialismus kritisieren kann und muss. Das bedeutet aber nicht, dass ich damit automatisch Russen-feindlich oder Germanophob bin, sondern ich die Menschen, die von Geburt an in dieser Ideologie indoktriniert werden, von ihren Fesseln befreien will. Um nichts anderes geht es uns bei der Islamkritik: wir möchten Muslime von den Fesseln des politischen Islams befreien, damit sie ein freies, selbstbestimmtes Leben führen können. Und wenn sie DANN, wenn all dies erfüllt ist, Freitags ihren Gottesdienst verrichten wollen, halte ich ihnen gern die Türe auf.

Ich denke, dieser zutiefst humanistische Ansatz unterscheidet uns grundlegend und diametral von radikalen Parteien, denen es womöglich lediglich darum geht, die ganzen Türken und Araber loszuwerden (rechtsradikal) oder Muslime in einer permanenten Opferrolle als abhängige (Wahl- und Druck-)Masse gefangen zu halten, um sie für die eigenen Zwecke zu instrumentalisieren (linksradikal).

Mit freundlichem Gruß
Marc Doll