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Marc Biadacz
CDU
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Frage von Robert S. •

Frage an Marc Biadacz von Robert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Warum gelten die Rentengesetze von 2001 der rot grünen Schröder Regierung immer noch, die Krise ist vorbei und die Rentenkassen voll wie nie. Warum werden Beitragsfremde Leistungen nicht über Steuern, etwa einen Soli auf die Kaptialertragssteuer finanziert, warum werden die Abgeordneten der Parlamente nicht zur Rentenversicherung herangezogen und die Beitragsbemessungsgrenze gestrichen. Die Renten sind doch Sicher ! Warum werden die Steuerschlupflöcher nicht geschlossen ? Warum trifft es immer die kleinen Leute und Warum soll ich die CDU wählen, eine Partei die massgeblich zur Verarmung des Mittelstandes beiträgt ? Warum erhalten die Kirchen immer noch eine Entschädigung fürdie die Enteingnungen von Napoleon, 800 Millionen im Jahr ! Warum kündigt die Regierung Merkel nicht das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen (Krankenkasenleistung für in der Türkei lebende Angehörige der Gastarbeiter) ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmitt,

vielen Dank für Ihre Frage. Gerne erläutere ich Ihnen meine Standpunkte zu denen von Ihn genannten Themen.

Grundsätzlich steht die CDU zu den Reformmaßnahmen der Vergangenheit, und auch zum Gebot der Generationengerechtigkeit. Mit uns wird es keine Generalrevision der Rentenpolitik der vergangenen 25 Jahre geben.

Ich teile Ihre Auffassung, dass beitrags- oder versicherungsfremde Leistungen in der Rentenversicherung durch Steuermittel abgedeckt werden sollen. Das ist bereits der Fall. Die Rentenbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern reichen schon lange nicht mehr aus, um alle Rentenansprüche zu begleichen. Der Bund trägt etwa ein Drittel der gesamten Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit werden auch die nicht durch Beträge abgedeckten Leistungen finanziert:

2017 gibt der Bund 91,7 Milliarden Euro zu den Renten dazu.
Bis 2020 sollen die Zuschüsse auf über 100 Milliarden Euro im Jahr steigen.

Die derzeitige gute Wirtschaftslage führt zu höheren Steuereinnahmen, wovon die Bezuschussung zur Rentenversicherung sichergestellt werden kann. Eine Erhöhung der Kapitalertragssteuer führt nur dann zu erhöhten Steuereinnahmen, wenn sichergestellt ist, dass das Kapital nicht abwandert.

Abgeordnete zahlen für ihre Tätigkeit im Bundestag nicht in die Renten- und Sozialversicherung ein und erhalten dementsprechend auch keine Leistungen. Ihnen steht aber eine Pension ähnlich eines Beamten zu. Abgeordnetenpensionen werden anders besteuert als Renten - und zwar im Prinzip voll. Dagegen unterliegt bei gesetzlichen Renten bislang nur ein Bruchteil der Bezüge der Steuer. Die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze, hätte also keine Auswirkung auf die Abgeordnetendiäten. Unabhängig davon spreche ich mich gegen eine Erhöhung oder Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze aus. Eine Erhöhung würde vor allem die breite Mittelschicht treffen, nämlich die Angestellten, die Facharbeiter und die Selbstständigen. Die jährliche Anpassung an die Lohnentwicklung, bleibt natürlich bestehen. Aus meiner Sicht sind andere Erleichterungen für die Menschen eine größere Hilfe:

Mit der "Mütterrente" haben wir einen weiteren Rentenpunkt für Kinder eingeführt, die vor 1992 geboren wurden. Für Mütter und Väter, die seit dem 1. Juli 2014 in Rente gehen, wird die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder grundsätzlich um ein Jahr (auf zwei Jahre) verlängert. Dies bedeutet eine Rentensteigerung um rund 30 Euro je Kind für knapp 10 Millionen Mütter bundesweit.

Das Drei-Säulen-Modell mit der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen und der privaten Vorsorge hat sich bewährt. Dank der guten Beschäftigungslage ist mehr Geld als nötig in die Rentenkasse geflossen. Die Überschüsse werden an diejenigen zurückgegeben, die sie erwirtschaftet haben: unsere Arbeitnehmer und Arbeitgeber. So ist der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung seit 2011 von 19,9 auf 18,7 Prozent gesunken.

CDU und CSU haben in der 18. Legislaturperiode des Bundestages Verbesserungen zur betrieblichen Altersversorgung durchgesetzt: Der steuerfreie Höchstbetrag in der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung wird von 4 auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung - und damit von rund 3.000 auf rund 6.000 Euro jährlich - angehoben. Die steuerliche Förderung der Betriebsrente soll vor allem für Geringverdiener verbessert werden, weil sie besonders von Altersarmut bedroht sind.

Ein weiterer wichtiger Baustein der Rentenpolitik ist die private Altersvorsorge. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird es ohne private Vorsorge nicht gehen. Deshalb halten wir an der staatlichen Riester-Förderung fest. Denn ein versteifter Blick auf gesetzliche Rentenzahlungen als alleiniges Kriterium, um Wohlstand oder Armut im Alter abzuwägen, missachtet Millionen von Betriebsrenten und verliert private Vorsorge aus dem Blick.

Eine abschließende, gütliche Lösung mit den Kirchen für Staatsleistungen würde ich begrüßen.

Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen von 1964 war zunächst ein Anreiz für sog. Gastarbeiter aus der Türkei in Deutschland zu arbeiten, indem man den Familienangehörigen die Gesundheitsversorgung in der Türkei gewährleistet. Auch heute bringt das Abkommen Vorteile für Deutschland: Es ist ein Instrument um den Familiennachzug zu begrenzen. Die Behandlungskosten in der Türkei sind niedriger als in Deutschland. Unterm Strich macht das Sozialversicherungsabkommen damit nur 0,01 Prozent der Gesamtausgaben des deutschen Gesundheitssystems aus. Würden die Angehörigen von ihrem Recht Gebrauch machen, nach Deutschland zu ziehen und hier behandelt werden, wären die Behandlungskosten - und damit die Belastung für die Sozialversicherung - deutlich höher.

Mit freundlichen Grüßen

Marc Biadacz

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