Frage an Marc Biadacz von Karen E. bezüglich Frauen
Sehr geehrter Herr Biadacz,
ich engagiere ich mich seit einigen Jahren stark zum Thema Prostitution.
Meine Frage an Sie, die ich auch allen KandidatInnen stellen werde, und die für mich in der Tat stark wahlentscheidend sein wird:
Das Europaparlament hat 2014 auf Initiative der Abgeordneten Mary Honeyball eine Resolution verabschiedet, die allen Mitgliedsstaaten die Übernahme des sogenannten Nordischen Modells empfiehlt (Kriminalisierung der Freier und Profiteure, Entkriminalisierung der prostituierten Personen, individuelle Ausstiegshilfen, antisexistische Erziehung, Öffentlichkeitskampagnen, ...) Im Gesetzgebungsprozess wurde dieser Politikansatz nicht berücksichtigt, ExpertInnen nicht angehört. Das neue Gesetz sieht nun eine Evaluation nach drei Jahren vor.
Können die VertreterInnen des Nordischen Modells in Deutschland, sollten Sie MdB werden, mit Ihrer Unterstützung rechnen? Dies meint konkret: Anhörung von Prostitutionsüberlebenden, NGOs die sich für das Nordische Modell einsetzen, ExpertInnen aus den Ländern, die hier führend sind, wie sich das in einem demokratischen Meinungsfindungsprozess gehört.
Unabhängig davon würde mich Ihre persönliche Positionierung zur Thematik interessieren.
Vielen Dank im Voraus
K. E.
Sehr geehrte Frau E.,
vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen, verbunden mit Ihrer Frage zum "Nordischen Konzept".
Mit dem neuen Prostitutionsschutzgesetz liegt das Mindestalter bei 18 Jahren, für die Altersgruppe von 18-21 Jahren konnte die CDU/CSU-Fraktion allerdings durchsetzen, dass es bessere Betreuungsangebote gibt. So müssen Prostituierte in diesem Alter mindestens zweimal pro Jahr eine gesundheitliche Beratung sowie eine jährliche Anmeldepflicht wahrnehmen.
Des Weiteren sieht das Gesetz eine Evaluation in 3 Jahren vor, wie Sie selbst erwähnten. Dann kann erneut mit allen Parteien über eine Modifizierung des Gesetzes verhandelt werden. Im Übrigen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass bereits bei dem jetzigen Gesetz eine Sachverständigenanhörung am 06. Juni 2016 stattfand, bei der verschiedene Interessengruppen angehört wurden.
Die Forderungen der CDU/CSU-Fraktion ging und geht immer noch über das jetzige Gesetz hinaus. Wir setzen uns für ein Mindestalter von 21 Jahren sowie für die Strafbarkeit von Freiern von Zwangsprostituierten ein und wollen die Sozial- und Beratungsangebote für Prostituierte weiter verbessern. Eine generelle Bestrafung von Freiern lehnt die CDU/CSU-Fraktion und auch ich persönlich ab.
Ziel des Gesetzes ist es auch, gegen Menschenhandel vorzugehen. Ein Problem bei der Bekämpfung des Menschenhandels im Rotlichtmilieu war bislang die Intransparenz des Milieus durch die hohe Fluktuation und Mobilität der Prostituierten. Die Anmeldepflicht für Prostituierte soll dem entgegen wirken, da so ein persönlicher und niederschwelliger Kontakt zu Behörden und Gesundheitseinrichtungen hergestellt wird und Prostituierte dabei auch Grundinformationen über ihre Rechte und Pflichten erhalten.
Vor diesem Hintergrund bin ich der Meinung, dass das jetzt verabschiedete Gesetz, das die Unionsfraktion ganz entscheidend mitgestaltet und vorangetrieben hat, wichtig für den Schutz von Prostituierten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Marc Biadacz