(...) Das ablehnende Votum der Grünen im Bundesrat ist ein Ausweis dafür, dass wir das Klimapakt der Bundesregierung für unzureichend halten. Daher haben wir die Möglichkeiten des parlamentarischen Verfahrens ausgenutzt, um dringende Nachbesserungen über den Bundesrat zu erreichen. (...)
(...) Ich schaue da als Juristin drauf, und wende den Grundsatz an: Eingriffe nur, wenn und soweit geeignet, erforderlich und verhältnismäßig. (...) Ich halte die von Jens Spahn jetzt durchs Kabinett gebrachte bundesweite, bußgeldbewehrte Impfpflicht für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen persönlich jedoch für noch nicht erforderlich und auch nicht geeignet, um das Ziel, das ich teile, zu erreichen, nämlich höhere Impfquoten in der Bevölkerung. (...)
(...) Ich halte die von Jens Spahn jetzt durchs Kabinett gebrachte bundesweite, bußgeldbewehrte Impfpflicht für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen persönlich jedoch für noch nicht erforderlich und auch nicht geeignet, um das Ziel, das ich teile, zu erreichen, nämlich höhere Impfquoten in der Bevölkerung. Ich finde, die Regierung macht es sich da mal wieder sehr einfach. (...)
(...) Die Beispiele, aus denen Sie eine Parallele zu dieser Situation in China für Deutschland ziehen wollen und einen Hinweis auf immer stärker um sich greifende Verpflichtungen in Deutschland entnehmen wollen, wundern mich teilweise. Auch in einem freiheitlichen Staat haben Staatsbürger nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Anders als in einer Diktatur wird darüber von demokratisch gewählten Abgeordneten entschieden, unabhängige Gerichte wachen über die Anwendung und setzen dem Staat dabei auch verfassungsrechtliche Grenzen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Mail. Ich habe die zuständige Berichterstatterin unserer Fraktion Tabea Rößner, Sprecherin für Netz- und Verbraucherpolitik kontaktiert und erfahren, dass sie Ihnen bereits geantwortet hat. Auf diese Antwort möchte ich verweisen: (...)
(...) Angesichts der immer noch steigenden Eingangszahlen beim Bundesverfassungsgericht würde eine Begründungspflicht bei Nichtannahmen nicht zu einer Stärkung, sondern einer Schwächung des Gerichts führen. Die Beweggründe des Gesetzgebers damals von einer Begründung der Nichtannahme durch das Bundesverfassungsgericht abzusehen, verfangen also auch heute noch. Zwar scheint, wie der Rechtswissenschaftler Martin Eifert in der Süddeutschen vom 27.12.2018 (S.2) analysiert hat, die Forderung nach einer Begründungspflicht auf den ersten Blick die Bürgerrechte und damit den Rechtsstaat zu stärken. (...)