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Manuela Rottmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Bettina B. •

Frage an Manuela Rottmann von Bettina B. bezüglich Gesundheit

Hallo Frau Rottmann,

ich bitte Sie eindringlich gegen eine Impfpflicht zu stimmen und sich dafür einzusetzen, dass die Impfpflicht nicht durchgesetzt wird.
Mein Sohn heute 9 Jahre, wurde als Baby 5fach geimpft. Bei der letzen Spritze hat er mit starken Wahrnehmungsstörungen und Halozinationen reagiert. Mein Mann und ich waren dermaßen geschockt, so dass wir uns gegen weitere Impfungen entschieden haben. Das sollte auch so bleiben. Ein Rettungsassistent berichtete mir kürzlich, dass ihm aufgefallen ist, dass immer mehr kleine Kinder in den letzten Jahren schwere Komplikationen nach Impfungen bekommen. Traurig erzählte er von einem plötzlichen Kindstod nur wenige Tage nach dem Impfen.
Was ist mit den Zusatzstoffen????? Alle achten darauf Deos ohne Alluminium zu benutzen und bei der Impfung ist es dann egal????? Ich könnte noch einige Punkte nennen....ABER
Sind wir nicht ein freies Land? Wir haben in der Vergangenheit soviel für die Demokratie getan. WIr haben das Recht auf Freiheit!!!!
Es gab meines Wissens einen Masern-Totesfall, wobei in der "Welt am Sonntag" auch stand, dass dieses Kind einen Herzfehler hatte.
Sollten wir uns nicht lieber um die 200000 Todesfälle kümmern, die jährlich an dem MRSA Virus sterben??

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Beck,

danke, dass Sie bei mir nachfragen, auch wenn ich Ihnen bei diesem Thema vielleicht keine zufrieden stellende Antwort werde geben können.

Ich persönlich bin eine Befürworterin des Impfens, halte allerdings vom Gesetzentwurf von Jens Spahn wenig. Ich kann die Frage nur begrenzt medizinisch beurteilen, sondern verlasse mich dabei auf die Einschätzungen der Fachleute im RKI. Ich schaue da als Juristin drauf, und wende den Grundsatz an: Eingriffe nur, wenn geeignet, erforderlich und verhältnismäßig.

Ich bin der Auffassung, dass sich Beschäftigte in Kinderbetreuungseinrichtungen, insbesondere in Krippen, impfen lassen sollten. Denn sie sind in Kontakt mit Kindern, die teilweise zu jung sind oder aus anderen Gründen nicht geimpft werden können. Diese sind darauf angewiesen, dass alle, die sich impfen lassen können, das Risiko in ihrem Umfeld reduzieren. Deshalb wird ja nicht nur eine Impfpflicht für Erzieherinnen und Erzieher, sondern auch für Ärztinnen und Ärzte diskutiert. In der Praxis machen viele Träger medizinischer Einrichtungen den Impfnachweis heute schon zur Einstellungsvoraussetzung. Ich finde es auch richtig, wenn das Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen so handhaben. Wenn sie dies nicht tun, muss das für die Eltern zumindest transparent sein, denn das Risiko ist dann erhöht.

Menschen, die sich nicht selbst vor übertragbaren Krankheiten schützen können, sind darauf angewiesen, dass es andere für sie tun. Deswegen ist es grundsätzlich so, dass im Infektionsschutz stärkere staatliche Eingriffe in die Selbstbestimmung zulässig sind als bei anderen Erkrankungen. Selbst in der alten Bundesrepublik gab es bis 1975 noch die allgemeine Impfpflicht gegen Pocken, für Kinder bestand sie noch bis in die achtziger Jahre. Aktuell bildet das Infektionsschutzgesetz die gesetzliche Grundlage für eine Wiedereinführung von Impfpflichten im Wege der Rechtsverordnung, von der Bund, aber auch einzelne Bundesländer Gebrauch machen können.

Ich halte die von Jens Spahn jetzt durchs Kabinett gebrachte bundesweite, bußgeldbewehrte Impfpflicht für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen persönlich jedoch für noch nicht erforderlich und auch nicht geeignet, um das Ziel, das ich teile, zu erreichen, nämlich höhere Impfquoten in der Bevölkerung. Ich finde, die Regierung macht es sich da mal wieder sehr einfach.

Die Gründe dafür sind zum Teil die Gründe, die Sie auch aufführen: Die hohe Impfquote bei der Erstimpfung von Kindern zeigt, dass das Problem keine grundsätzliche Impfverweigerung bei einem Großteil der Eltern ist, die man mit Zwang brechen müsste, sondern dass wir uns erstmal darum kümmern müssen, warum die Zweitimpfung noch nicht ausreichend klappt. Meine These ist: Das liegt an Strukturen, und genau an die geht der Gesundheitsminister eben nicht ran. Wir haben in großen Teilen Unterfrankens einen erheblichen Mangel an Kinderärzten. Die vorhandenen sind völlig überlastet und haben wenig Zeit. Viele nehmen keine neuen Patienten mehr auf. Wo soll da die Zeit für Aufklärung herkommen? Wo die einfach zu bekommenden Termine? Anstatt da eine weitere Kontrollbürokratie zu installieren, wäre es sinnvoller, endlich die Bemessungsgrundlagen für Kinderarztsitze so zu verändern, dass wir wieder überall eine ausreichende Versorgung haben. Aber das kostet Geld der Krankenkassen. Da ist die Impfpflicht und Androhung von Bußgeldern doch viel einfacher, um es mal zynisch zu sagen. Das ärgert mich maßlos. Das wird auch in der Praxis viele sinnlose Konflikte auslösen, weil sich dann Eltern gegen Bußgeldandrohungen wehren müssen, die sich nur deshalb bekommen haben, weil sie es noch nicht geschafft haben, einen Kinderarzt zu finden, oder weil ein Termin nicht wahrgenommen werden konnte, weil das Kind krank war. Ich halte nichts davon, ohne Not so einen zusätzlichen Druck aufzubauen. Eltern haben ja schon genug um die Ohren.

Das zweite Problem ist, dass die Erkrankungen darauf hindeuten, dass es nicht nur Kinder, sondern vor allem auch viele nicht geimpfte Erwachsene sind, die die Krankheit weiter geben oder selbst mit schwersten Folgen daran erkranken. Hierfür macht Spahn überhaupt keinen Vorschlag. Auch hier müsste man an die Strukturen ran, das heißt zum Beispiel die Impfgelegenheiten vervielfachen: mit impfen lassen der Eltern beim Kinderarzt, Impfmöglichkeiten bei den Betriebsärzten usw. Das Problem mit den Kombiimpfstoffen kommt dazu. Und viele weitere Argumente. Zusammengefasst: Ich glaube, dass wir das Ziel auch ohne Impfpflicht und Bußgeldandrohung erreichen könnten. Es gibt tatsächlich regional Probleme mit Impfverweigerung, also einzelne Regionen, wo tatsächlich die generelle Impfbereitschaft so niedrig ist, dass es bedrohlich wird. Erwartbar in Baden-Württemberg, überraschend auch in der Gegend rund um Zittau in Sachsen. Wenn man da nicht weiter kommt, ist aber auch keine bundesweite Impfpflicht erforderlich, sondern das kann über regionale Regelungen der Bundesländer angegangen werden.

Mit besten Grüßen
Manuela Rottmann