Bei der Strompreisbremse handelt es sich um ein Notfallinstrument, das Verbraucherinnen und Verbraucher schnell und unbürokratisch unterstützen soll.
Da sich Ihre Frage nicht an Frau Rottmann als Bundestagsabgeordnete, sondern als Kandidatin für die Oberbürgermeisterwahl in Frankfurt am Main richtet, möchten wir Sie gern bitten, sich mit Ihrem Anliegen an das Frankfurter Kampagnenbüro zu wenden unter: buero-rottmann@gruene-frankfurt.de.
Der Stromverbrauch von Wärmepumpen wird bei der Ermittlung des Basiskontingents, für das die Strompreisbremse gilt, gesondert einberechnet.
Der Stromverbrauch von Wärmepumpen wird in der Ermittlung des Basiskontingents, für das die Strompreisbremse gilt, gesondert einberechnet.
Das neue Jahressteuergesetz bringt erhebliche steuerliche Begünstigungen und Erleichterungen für Betreiberinnen und Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen.
Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, Wärmepumpen in der Strompreisbremse gesondert zu berücksichtigen.