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Manuela Grochowiak-Schmieding
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Thomas S. •

Frage an Manuela Grochowiak-Schmieding von Thomas S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Langtagsabgeordnete,

ich habe drei Fragen:

1. Was verdienen Sie monatlich netto (inkl. aller Nebeneinnahmen)?
2. Haben Sie letztes Jahr dafür gestimmt, dass Ihre Bezüge um weitere 500 Euro angehoben waren?
3. Wenn ja: Schämen Sie sich angesichts des Einkommens einer Pflegerin heute für diese Entscheidung? Wenn nein, wieso nicht?

Mit freundlichen Grüßen
T. Stollenwerk

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Stollenwerk,

Transparenz ist mir sehr wichtig, deshalb beantworte ich gerne ihre Fragen:

Zu Frage 1:
Einkommen
Euro/Monat
Abgeordnetenbezüge
Vollsteuerpflichtig 10.726,-
Beitragszuschuss
Krankenkasse 296,-

Ausgaben
Euro/Monat
Einkommensteuer ca. 3000,-
Beitrag Versorgungswerk = Rente 2774,-
Beitrag Krankenkasse 627,05,-
Spenden an Bündnis 90/Die Grüne 969,-
Zimmermiete 120,-

Zur Amtsausstattung durch die Landtagsverwaltung gehören:
Die persönliche NetzCard für Bahnfahrten in NRW und Strecken nach Berlin.
Die Pauschale in Höhe von insgesamt 4.027,- Euro im Monat für die Beschäftigung von MitarbeiterInnen, in meinem Fall zwei, jeweils in Teilzeit, für meine Büros im Landtag und im Wahlkreis.
Die technische Ausstattung von drei Laptops bzw. PCs und zwei Multifunktionsgeräten für mich und meine MitarbeiterInnen.
Porto- und sonstige Kommunikationskosten muss ich selbst tragen, ebenso die Kosten für Büromaterialien.

Nebentätigkeiten:
Verwaltungsrat Sparkasse Lemgo 300€ pro Sitzung
Aufsichtsrat Klinikum Lippe GmbH, stellv. Mitglied 90€ pro Sitzung
Vorstand Gesundheitsstift Lippe, keine Einkünfte
Stiftungsrat Stiftung Standortsicherung Lippe, stellv. Vorsitzende keine Einkünfte,
Aufsichtsrat der KSE (Kreissenioreneinrichtungen) Lippe, stellv. Mitglied, keine Einkünfte
Kuratorium der Stiftung Kloster Dahlheim, Fahrkostenerstattung 30 ct/km
Gesellschafterversammlung der Ausstellungsgesellschaft Paderborn, Fahrkostenerstattung 30 ct/km
Sachkundige Bürgerin des Kreistages Lippe Aufwandsentschädigung gemäß Kreisordnung
Sachkundige Bürgerin im Landschaftsverband Westfalen-Lippe Aufwandsentschädigung gemäß Satzung der Landschaftsverbands Westfalen-Lippe

Zu Frage 2: NEIN

Zu Frage 3: siehe oben

Bitte erlauben Sie mir noch einen persönlichen Hinweis. 2005, mit der bundesweit beachteten (und auch vom Bund der Steuerzahler hoch gelobten) Reform der Abgeordnetenbezüge NRW, wurde die Altersversorgung der Landtagsabgeordneten umgestellt, ein Versorgungswerk gegründet und damit die Altersbezüge um 40% gekürzt. Das Versorgungswerk trat an die Stelle der staatlich garantierten Altersversorgung der Abgeordneten, die die Abgeordneten als zu hoch empfanden.
Der neu geregelte Anspruch entspricht nach einer 10jährigen Mandatszeit (Durchschnitt aller Abgeordneten) in etwa dem Renten-Anspruch eines Studienrates (A13).
Ich halte es für wichtig, dass wir ein Parlament haben, das sich nicht nur aus Mitgliedern des öffentlichen Dienstes mit Rückkehrrecht in ihre alten Tätigkeiten zusammensetzt. Wir wollen lebens- und berufserfahrene Abgeordnete, die für eine begrenzte Zeit ein Mandat übernehmen und dafür ihre eigenen beruflichen Laufbahnen unterbrechen bzw. verlassen.
Wenn ich aber Abgeordnete möchte, die bereit sind, mit 45 Jahren für 10 Jahre in ein Parlament zu gehen und dafür ihre berufliche Selbständigkeit oder ihre Karriere in ihrem ausgeübten Beruf aufzugeben oder zu unterbrechen, muss ich ihnen auch eine entsprechende angemessene Sicherheit geben. Abgeordnete haben, anders als viele andere Beschäftigte, sehr kurze Kündigungsfristen. Ein am Wahlabend nicht gewonnenes Direktmandat oder ein nicht ausreichender Listenplatz bedeuten den sofortigen Verlust des Arbeitsplatzes. Wenn der durchschnittliche Abgeordnete mit 45 in den Landtag eintritt und dort im Schnitt 11 Jahre verbleibt, bedeutet es ein erhebliches Risiko, mit Mitte oder Ende 50 wieder in den Arbeitsmarkt zu gehen oder eine aufgegebene Selbständigkeit wieder aufzunehmen.

Jede Erhöhung von Abgeordnetenbezügen ist unpopulär und wird in der Regel heftig diskutiert. Das liegt natürlich auch daran, dass gesetzlich festgelegt ist, dass das Parlament die Bezüge der Abgeordneten in einem offenen und öffentlichen Diskussionsprozess festlegt. Mit der Diätenreform 2005 hat der Landtag NRW für Transparenz und Nachvollziehbarkeit gesorgt und die Erhöhungen an einen Durchschnittswert der allgemeinen Lohnerhöhungen (Renten und ALGI und II eingerechnet) gekoppelt. Ich glaube, dass das ein wichtiger und richtiger Schritt war, zu dessen Gelingen aber zwingend das Funktionieren des Versorgungswerkes gehört. Dies wurde mit der Erhöhung der Beiträge zum Versorgungswerk im letzten Jahr vollzogen.
Der Vollständigkeit halber möchte ich darauf hinweisen, dass im Jahr 2012 die Abgeordneten die Anpassung der Bezüge ausgesetzt haben, wie wir das jetzt auch tun werden.

Bleibt mir noch für Ihre Anfrage zu danken,
mit freundlichen Grüßen

Manuela Grochowiak-Schmieding MdL
Sprecherin für Sozialpolitik
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW