Guten Tag Frau Anders-Granitzki, werden Sie im Fall Ihrer Wahl die Opt-in Regelung für Briefkastenwerbung unterstützen?
Sehr geehrte Frau T.,
vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse an meiner politischen Arbeit.
Wir alle kennen das: Man blickt in den Briefkasten und sieht zunächst erst einmal nur bunte „Werbeblättchen“. An dieser Stelle wäre eine verstärkte Aufmerksamkeit der Werbenden auf das Thema Umweltschutz, sprich konkret auf die Vermeidung von unerwünschtem Papier- und Plastikmüll, sehr wünschenswert. Eine verbindliche Opt-in-Regelung könnte hier ganz klar dazu beitragen Abfälle zu vermeiden.
Werbeanzeigen ermöglichen es Unternehmen potentielle Kunden auf das eigene Waren- und Dienstleistungsangebot aufmerksam zu machen. Dabei sind bereits jetzt strikte wettbewerbsrechtliche und datenschutzrechtliche Vorgaben, wie bspw. das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und des Datenschutzes (BDSG, TMG) zu beachten. Grundsätzlich muss hier immer eine Abwägung zwischen der durch die Briefwerbung verbundene Beeinträchtigung der Privatsphäre einerseits und dem Absatzinteresse der werdenden Wirtschaft und dem Informationsinteresse der Verbraucher andererseits erfolgen. Der BGH hat sich hier eindeutig zugunsten der Werbung entschieden.
Werbeverbote stellen immer eine Beschränkung der Freiheit der Unternehmen dar und sind grundsätzlich eher kritisch zu sehen, sofern sie keine übergeordneten Schutzbereiche, wie den Jugendschutz, verletzen. Briefkastenwerbung ist gerade für den stationären Handel wichtig, um gegen die dominierende Online-Konkurrenz bestehen zu können und so unsere Einkaufsstraßen in den Kiezen lebendig zu erhalten. Auch könnte die Opt-in-Regelung Auswirkungen auf die Pressefreiheit haben, u.a. bei regionalen Anzeigenblättern, wie der „Berliner Woche“, die hälftig aus einem redaktionellen und werbenden Teil bestehen. Gerade hier werben auch verstärkt kleinere und mittelständische Pankower Unternehmen.
Die von Ihnen angesprochene Opt-In-Regelung halte ich zudem für sehr missbrauchsanfällig, da hier jederzeit beliebige Kontaktdaten angegeben werden können und eine Überprüfung nicht erfolgt. Sollte man generell keine Werbung in seinem Briefkasten Werbung wünschen, so hat man jederzeit die Möglichkeit sich auf die sogenannte „Robinson-Liste“ setzen zu lassen oder sich durch das Anbringen eines „Bitte keine Werbung“-Aufklebers (Opt-out) vor unerwünschter Werbung zu schützen. Der individuelle Aufwand hierfür ist als erheblich gering einzustufen.
Mit bestem Gruß
Manuela Anders-Granitzki