Mit Zustimmung der FDP wurden 2019 dem § 20 Absatz 6 EStG nach Satz 4 weitere Sätze hinzugefügt. Wieso hat die FDP dem zugestimmt?
Der Petitionsausschuss, dem Sie angehören, hat sogar eine Petition mit über 35000 Unterstützern gegen diesen massiven Verstoss gegen die steuerliche Gleichbehandlung ohne Begründung abgelehnt, obwohl der BFH schon mehrfach in Urteilen deutlich gemacht hat, dass willkürliche Verstösse gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz illegal sind.
https://www.openpetition.de/petition/online/initiative-ruecknahme-der-steuerlichen-benachteiligungen-privater-anleger
Wie kann man da der Aussage der FDP trauen, dass es nach der nächsten Wahl mit der FDP keine Steuererhöhungen geben wird?
Sehr geehrter Herr Krafft,
herzlichen Dank für Ihre beiden Fragen, zu denen ich zwei gute Nachrichten habe.
Bei der angesprochenen Änderung des Einkommensteuergesetzes beziehen Sie sich sicherlich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen", der am 12.12.19 in dritter Lesung beschlossen wurde. Die FDP-Fraktion hat dabei GEGEN den Gesetzentwurf gestimmt, wie Sie hier nachlesen können: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw50-de-steuergestaltung-grenzueberschreitend-670544
Und genau das Thema der Beschränkung von Verlustverrechnungen hat mein Kollege Florian Toncar in der damaligen Plenardebatte explizit angesprochen und kritisiert: https://dbtg.tv/fvid/7407203. Sie sehen also, auf die FDP ist Verlass!
Auch in Bezug auf die Petition gibt es gute Nachrichten. Die Petition ist keineswegs abgelehnt worden, sondern sie läuft momentan! Es gab zwischenzeitlich die Diskussion in der Bundestagsverwaltung, ob diese Petition in dieser Legislaturperiode bereits einmal gestellt und beraten worden ist. Am Ende ist man aber zu der Entscheidung gekommen, dass dies eine neue Petition ist und hat sie daher veröffentlicht. Übrigens ist es leider ein immer wieder auftretendes Problem, dass Plattformen wie "Open Petition" nicht deutlich genug darauf hinweisen, dass bei ihnen gesammelte Unterschriften vom Bundestag nicht anerkannt werden, da die Identität der Unterzeichner unklar ist. Man sollte deshalb Petitionen stets direkt beim Deutschen Bundestag einreichen, damit hier gültige Unterschriften gesammelt werden können.
Die von Ihnen angesprochene Petition können Sie noch bis zum 30.08.21 beim Petitionsausschuss des Bundestages online unterzeichnen: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2021/_06/_06/Petition_124097.html Machen Sie gerne Ihre Freunde und Bekannte darauf aufmerksam, damit sie möglichst viel Unterstützung bekommt. Dabei wünsche ich Ihnen viel Erfolg und hoffe darauf, die Petition dann in der kommenden Legislaturperiode mit beraten zu dürfen.
Freundliche Grüße
Manfred Todtenhausen