Frage an Manfred Todtenhausen von Dietmar A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Todtenhausen,
wie war ihr Abstimmungsverhalten über das neue Melderecht in dem das Selbstbestimmungsrecht über unsere Daten stark eingeschränkt wird und warum haben Sie so entschieden.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Althof
Sehr geehrter Herr Althof,
vielen Dank für Ihre Frage!
An der Abstimmung zum Meldegesetz habe ich nicht teilgenommen, da ich mich zu diesem Zeitpunkt auf meine Aufgaben als neuer Schriftführer des Deutschen Bundestages vorbereitet habe. Ich wurde erst an diesem Tag in diese Funktion gewählt und sollte noch am Abend den Bundestagspräsidenten bei der Leitung der Plenarsitzung unterstützen.
Die Reform des Melderechts und vor allem die bundesweite Vereinheitlichung sind aus meiner Sicht notwendig. Das neue Meldegesetz ist schon jetzt eine deutliche Verbesserung - es ist auch kein Freibrief für Datenhandel oder Werbung! Tatsächlich bietet es mehr Transparenz und mehr Datenschutz im Vergleich zum geltenden Recht der meisten Landesgesetze und zum Melderechtsrahmengesetz.
Allerdings ist die vom Bundestag verabschiedete Regelung nicht die Lösung, die sich die Bundesregierung, die FDP-Bundestagsfraktion und auch ich mir zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens vorgestellt hatten. Deshalb ist es gut, dass nun über den Vermittlungsausschuss die ursprünglich vorgesehene und jetzt vielfach geforderte Zustimmungslösung herbeigeführt werden soll. Ob seine Daten zum Zweck der Werbung weitergegeben werden dürfen, sollte aus meiner Sicht im freien Ermessen des Bürgers liegen. Die hierzu erteilte Zustimmung muss auch jederzeit widerrufen oder neu erteilt werden können. Eine solche Regelung bietet jedem Einzelnen die Möglichkeit, Kontrolle über seine Daten zu behalten.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Todtenhausen