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Manfred Todtenhausen
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Frage von Stephan H. •

Frage an Manfred Todtenhausen von Stephan H. bezüglich Verbraucherschutz

Zum Melderecht:

1. Der Verkauf von Meldedaten durch die Kommunen ist geübte Praxis. Inwieweit stimmen Sie der Kritik daran zu?
2. Oft ist es bei der steuerlichen Gestaltung von Freiberuflern vorteilhaft, einen zweiten Wohnsitz nicht anzumelden. Gestatten Sie Ausnahmen zur Meldepflicht, wenn es sich um Nutzung wg. beruflichem Anlass(Übernachtung im Kundenprojekt) handelt, der Hauptwohnsitz korrekt angegeben wird?
3. Vermieter haben das Recht und Mieter haben die Pflicht für eine "ladungsfähige" Adresse zu sorgen. Das ist auch anders erreichbar als mit staatlicher Bevormundung/Sicherheitsbedürfnis. Andere Länder ohne (aus überkommener, autokratisch-diktatorischer Zeit stammender) Meldepflicht regeln dies z.B. über die Strom-/Gasrechnung - keine Stromrechnung - kein Strom - Grundbedürfnis nicht gedeckt - klar als Falschadresse erkennbar. Da braucht der Staat nicht überwachend einzugreifen. Wie stehen Sie dazu?
4. Wie stehen Sie zu dem Prinzip: Freiheit vor Sicherheit. Sicherheit ist der Tod der Freiheit. Sicher ist nur das Gefängnis in der Einzelzelle mit Zwangsjacke und Zwangsernährung mit Zwangsentsorgung. Da kann ich mich nur noch selbst schädigen, indem ich die Luft solagne anhalte, bis ich tot bin. Scherz beiseite! Das Leben auf unserem Planeten ist unsicher - und genau das macht doch Freiheit aus - das Spannende ist das Risiko, nicht der überall vorhandene Airbag. Also: Soviel Freiheit wie möglich bei Sicherheit im Rahmen der Menschenrechte und -pflichten, sehen Sie das auch so?

Unser Meldegesetz und andere Überwachungsgesetze greifen zu stark in die persönliche Freiheit ein!

Mit herzlichen Grüssen
S. Hoppe

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hoppe,

vielen Dank für Ihre Fragen.

1. Ich sehe den Verkauf sehr kritisch. Gerade hatten wir dieses Thema bei uns im Rat. Dort konnte man erfahren, dass jährlich 70.000 Anfragen gestellt werden und diese der Verwaltung etwa 500.000,--€ Einnahmen bringen. Durchaus legal. Dies kann man unterbinden. Wir müssen immer wieder darauf hinweisen, dass jeder Bürger das Recht hat, zu veranlassen dass seine Daten nicht weitergegeben werden. Er muss "nur" widersprechen.

2. Übernachtungen im Kundenprojekt sind nicht Anmeldepflichtig. Erst wenn eine festgelegte Wohndauer überschritten wird, ist man verpflichtet seinen zweiten Wohnsitz anzumelden. Wer allerdings zwei Wohnsitze hat, sollte auch bei beiden gemeldet sein. Die Zweitwohnsitzsteuer in diesem Zusammenhang, halte ich aber für falsch.

3. Derzeit beklagen sich die Vermieter, dass sie keinesfalls wissen, wer in ihrem Hause wohnt. Das Melderecht sorgt für diesen Freiraum, den ich für falsch halte. Umlageabrechnungen können nicht korrekt gemacht werden. Vermieter sollten aus verschiedenen Gründen wissen wer in Ihren Wohnungen auf Dauer wohnt. Die Regelung über die Strom/Gasrechnung halte ich für bürokratisch und wäre nicht in der Hand der Verwaltung, sonders des Strom/Gaslieferanten. Das kann nicht dessen Aufgabe sein. Daten von Kunden sind in Unternehmen sehr sorgfältig zu behandeln.

4. Eins darf das andere nicht ausschließen. Freiheit und Sicherheit sollte gleichzeitig möglich sein. Auch ohne einen Überwachungsstaat zu haben, kann man den Bürgern Sicherheit vermitteln. Dazu ist u.U. eine angemessene Polizeipräsenz erforderlich. Videoüberwachung dagegen, bringt überhaupt keine Sicherheit. Man kann höchstens hinterher feststellen, wer der Täter war. Es beugt aber keinen Verbrechen vor.

Mit besten Grüßen

Manfred Todtenhausen

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