Frage an Manfred Rickmeyer von Peter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Rickmeyer,
es ist bekannt, dass sehr viele Bürger inzwischen versuchen, auf dem Rechtsweg zu ihrem Recht zu gelangen. Beklagte sind dabei nicht zwielichtige oder kriminelle Geschäftspartner - ja, diese gibt es auch - sondern Verwaltungen aller Ebenen - also der Staat selbst.
Beängstigend auch, dass immer mehr Mitglieder der Rechtspflegeorgane selbst - Justiziare, Richter, Staatsanwälte, etc. - Ziel der Rechtsbegehren werden. Grund hierfür ist die Tatsache, dass diese Personen, die auf der Grundlage von Gesetzen Recht zu sprechen hätten, häufig das Unrecht noch verschlimmern. Stichworte: Untätigkeit, Rechtsbeugung, Willkür und Nötigung.
Dagegen möchten Sie vorgehen. Sehr löblich, denn ich sehe den Rechtsstaat in der Tat den Bach heruntergehen.
Mich würde interessieren, wie Sie das bewerkstelligen wollen. Oder anders: wie wollen Sie Ihr Programm in die Praxis umsetzen?
Sehr geehrter Herr Kammerer!
Sie haben ein sehr wichtiges Problem in Deutschland nämlich die Rechtssprechung (=Rechtsverhinderung) angesprochen.
Deutsches Recht wird durch übermäßige Kosten durch Anwaltszwang durch einen Wust von Formalismen und durch Rechtsbeugung verhindert. In der Sache an sich entscheiden die Richter äußerst selten. Was bilden sich diese Richter ein, dass sie in höheren Instanzen nur mit dem Rechtsanwalt reden und den Bürger offenbar nicht für voll nehmen.
Der Kaiser hielt in der Kaiserpfalz Gericht und hörte den Bürger direkt an.
Der konnte sich freiwillig einen Anwalt nehmen, aber er brauchte es nicht.
Was kann ich nun dagegen tun?
Eigentlich müsste ich mit dem Knüppel vor Gericht gehen, aber ich führe auf herkömmliche Art eine Reihe von Prozessen, meist gegen den Staat, die mehr oder minder den Bach heruntergehen.
Daher habe ich schon vier Verfahren vor der Europäischen Menschenrechtskommission, die sich dort jahrelang ausschlafen. Ich berufe mich auf den Artikel 6 der Menschenrechtskonvention, der dem Bürger ein Recht auf ein faires Verfahren zusichert. Dies beinhaltet, dass zumindest auch die Gesetze eingehalten werden. Was dabei herauskommt kann ich noch nicht sagen.
Ich möchte Ihnen an einem Beispiel erläutern, was an der Rechtssprechung zu ändern ist:
Nach Artikel 100 des Grundgesetzes ist ein Richter verpflichtet, dem Verfassungsgericht ein verfassungswidriges Gesetz zur Überprüfung vorzulegen. Die Verfahren, die die Gerichte an das Verfassungsgericht weitergeleitet haben, können Sie an den 5 Fingern abzählen. Warum gibt es nicht mehr? Weil der Richter dem Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit so begründen muss, dass das Verfassungsgericht die Begründung gleich abschreiben kann. Das widerspricht dem Faulheitsprinzip des Amtsrichters. Konsequenz: Die Begründungspflicht durch den Richter muss abgeschafft werden. Schließlich ist es Aufgabe des Verfassungsgerichtes die Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen und zu begründen, und nicht die Aufgabe des Amtsrichters. Ich könnte Ihren jede Menge von solchen Faulheitsursachen aufzählen.
Also was könnte ich als Abgeordneter tun? Die anderen Abgeordneten aufklären und entsprechen Anträge stellen. Ich wette, dass außer den Rechtsanwälten im Abgeordnetenhaus kaum einer die Rechtsverhinderungstricks der Justiz kennt.
Der Richter ist in seiner Entscheidung völlig frei und nur dem Gesetz unterworfen. Wenn er sich aber nicht an das Gesetz hält, begeht er Rechtsbeugung. Rechtsbeugung ist praktisch gerichtlich nicht verfolgbar. Die Unrechtsurteile des Herrn Freisler im dritten Reich sind bis heute noch nicht aufgehoben.
Konsequenz: Es muss eine Instanz auf der Ebene des Verfassungsgerichtes geben oder besser noch auf europäischer Ebene, die Richter dahingehend überprüft, ob sie sich an das geltendes Recht gehalten haben. Auf deutscher Ebene besteht die Gefahr, dass die Richter dem Einfluss der Politik unterliegen, wie manche Entscheidungen des Verfassungsgerichtes zeigen.
Ich kann keine Wunder vollbringen, aber ich habe die Kompetenz die Probleme, die heute den Bürger zur Verzweiflung bringen, zu bekämpfen.
Daher bitte ich um Ihre Stimme.
Mit freundlichen Grüßen
M. Rickmeyer