Frage an Manfred Jäger von Stephan D. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Dr. Jäger,
in Bezug auf Ihre Antwort vom 13.12.2007(sehr aufschlussreich und hilfreich!) auf eine Anfrage zum Thema Bewohnerparken im Gebiet 100 hätte ich als Bewohner der Altstadt, genauer gesagt im Kontorhausviertel im Altstädter Hof, von Ihnen gerne eine Stellungnahme zur Situation dort.
Wie Sie wissen, werden zurzeit verstärkt Parscheinkontrollen im Gebiet Altstädter Str. und Burchardplatz durchgeführt. Dies aufgrund eines Senatsbeschlusses und einer Anmahnung durch den Rechnungshof der Stadt. Kein Wunder also, dass in der Neustadt kein Personal zur Kontrolle zur Verfügung steht.
Wurde bei diesem Beschluss nun übersehen, dass in dem kontrollierten Gebiet auch Menschen leben?
Bekannt ist, dass es Anwohnerparkplätze am Doovenfleet im Gebiet 102 auch für diese Anwohner gibt. Auch klar ist, dass derzeit Parken direkt in der Nähe der bewohnten Häuser am Tage zwischen 8 und 18 Uhr ohne Parkschein nicht erlaubt ist.
Nun ist aber das Angebot der Parkplätze am Doovenfleet nicht besonders attraktiv, nicht nur wegen der Entfernung, auch weil diese Parkplätze inzwischen sehr stark frequentiert werden (Hafencity!) und somit nur eingeschränkt nutzbar sind.
Die Frage ist nun, ob es möglich ist, auch im Gebiet des Kontorhausviertels eine gemischte Nutzung der Parkplätze zuzulassen (Mischprinzip) So hätten Anwohner die Möglichkeit, dort zu parken, wo sie wohnen. Und die geringe Anzahl der dort ansässigen Bürger ist eher ein Argument dafür, denn dagegen, denn die wirtschaftlichen Interessen würden nur in geringem Maße beeinflusst. Zudem würde so die Wohnqualität gesteigert. Wenn sich Hamburg das Ziel gesetzt hat, eine wachsende Stadt zu sein und die Lebensqualität in allen, auch den innerstädtischen Bereichen zu verbessern, dann sollte dabei nicht der älteste Stadtteil vergessen werden, dessen Belebung offensichtlich große Schwierigkeiten bereitet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Freundliche Grüße und eine schönen Weihnachtszeit
Stephan Dammköhler
Sehr geehrter Herr Dammköhler,
bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen erst jetzt auf Ihre Frage antworte, aber ich habe zunächst einige Recherchen anstellen müssen, um Ihnen antworten zu können.
Die Regelungen für den ruhenden Verkehr im Kontorhausviertel bestehen unverändert seit vielen Jahren. Eine Überwachung dieser Regelungen ist grundsätzlich nicht ungewöhnlich und kann bzw. muss erwartet werden. Insoweit liegt hier keine neue Praxis vor. Für die Bewohner des Quartiers wurde das sog. "Bewohnerparken" u.a. im Bereich Dovenfleet am Rande der City ermöglicht. Damit wurden die Bedürfnisse der Bewohner nach wohnortnahen Stellplätzen für ihre Fahrzeuge in fußläufiger Entfernung hinreichend berücksichtigt. Andererseits konnten dadurch die dringend notwendigen in der Zeit von 08.00 - 18.00 h bewirtschafteten Parkmöglichkeiten für Kunden der City unmittelbar südlich der Steinstraße uneingeschränkt erhalten bleiben. Zusätzlich wurde in diesem Bereich auch gezielt die "Brötchentaste" für Kurzzeitparker an den Parkscheinautomaten eingeführt, um die Fluktuation auf den Parkständen zu fördern. Die Ausweisung dieser Parkstände für Bewohner (als Langzeitparker) wäre mit dieser Zielsetzung nicht vereinbar. Der Behörde für Inneres sind auch keine Planungen der für das Bewohnerparken verkehrspolitisch konzeptionell zuständigen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt bekannt, das Bewohnerparken in weiteren Innenstadtbereichen mit hohem Parkdruck einzuführen.
Im Ergebnis sind bei dieser Lösung die Interessen sowohl der Bewohner als auch der Besucher des Gebietes berücksichtigt worden. Natürlich beinhaltet die Lösung auch Punkte, mit denen nicht jeder Nutzer vollständig einverstanden ist. Aber das dürfte bei jedem Kompromiss so sein. Insofern glaube ich, dass hier eine vertretbare Lösung gefunden wurde.
Mit den besten Wünschen auch für das neue Jahr verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Dr. Manfred Jäger