Frage an Manfred Jäger von Artur F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Jäger,
wie Sie wissen, ist ein Großteil der Neustadt als Bewohner-Parkzone eingerichtet. Doch die Polizei schafft es oft tagelang nicht einmal, wenigstens grob zu kontrollieren, ob das auch eingehalten wird. Während in anderen Großstädten wie Köln oder München solche Zonen teils rigoros überwacht und auch mal Autos abgeschleppt werden, passiert hier rein gar nichts. Eigentlich paradiesisch für Autofahrer, grade vor der Weihnachtszeit und das in Anbetracht der Adventsessen und Weihnachtsmärkte, zu denen man das Auto ja gern irgendwo kostenlos in der Nähe abstellen möchte.
Aber tatsächlich: Die Revierleitung 14 gibt auch in Schreiben an mich zu, dass das PK 14 (dass ja mit dem 12er zusammengelegt wurde) personell unterbesetzt ist und es gar nicht möglich sei, den Innenstadtbereich samt Hafencity kontinuierlich zu betreuen. Entsprechende Schreiben (drei an der Zahl) kann ich Ihnen vorlegen.
Gerade, wenn in der Innenstadt andere Dinge anliegen, ist das Revier trotz gegenteiliger Beteuerungen des Innensenators nicht in der Lage, Anfragen von Bürgern nachzukommen. Ich finde, gerade in Zeiten des Wahlkampfs und der steten Aussagen des Innensenators, dass die Polizei auch personell gut aufgestellt sei, könnte gerade die Überlastung bei größeren Lagen wie Dom, Weihnachtsmärkte oder Demonstrationen doch ein Thema sein.
Dazu kommt natürlich auch, dass hier in der Südlichen Neustadt auch ständig Rettungswege zugeparkt sind und man sich schon öfter fragt, ob denn erst etwas passieren muss, bis die Innenbehörde personell endlich nachsteuert.
Das wurde auch kürzlich bei einer Anhörung des Kerngebietsausschusses Mitte deutlich, als sich wirklich viele Anwohner über die beschriebene Situation beschwert haben (die Anhörung fand statt am 13.11. um 18:00 Uhr)
Deshalb nun meine Frage: was können Sie als Mitglied des Innenausschusses und als CDU-Vertreter da tun?
Mit freundlichen Grüßen
Artur Fischer
Sehr geehrter Herr Fischer,
bitte entschuldigen Sie zunächst, dass ich Ihnen erst jetzt auf Ihre Frage antworte. Ich musste mich jedoch zuerst in der Innenbehörde "schlau" machen, um Ihnen entsprechend antworten zu können.
Das in Rede stehende Bewohnerparkgebiet (M 100) in der Neustadt wurde am 15.05.1991 zunächst versuchsweise eingerichtet. Zuvor hatte die Bürgerschaft im Rahmen eines 25-Punkte-Programms zur Förderung des ÖPNV am 10.05.1990 die "Einführung von lizensierten Stellplätzen im Straßenraum in citynahen Verdichtungsgebieten unter Berücksichtigung der Interessen von Bewohnern und Betrieben" beschlossen (Drs. 13/5690).
Richtig ist, dass tatsächlich in der Vergangenheit die von Ihnen geschilderten Probleme aufgetreten sind. Vor dem Hintergrund auch der aufgewachsenen Beschwerdelage hat der Kerngebietsausschuss der BV Hamburg-Mitte am 13.11.2007 eine öffentliche Anhörung durchgeführt, an der zahlreiche Bewohner aus dem Quartier teilnahmen, darunter auch Mitglieder der "Bürgerbewegung Pro Neustadt". Ebenso nahmen Vertreter der für das Bewohnerparken verkehrspolitisch konzeptionell verantwortlichen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU), das Bezirksamt (BOD) sowie Referenten der Behörde für Inneres (BfI)teil.
Im Hinblick auf die Beschwerdelage und die öffentliche Anhörung im Kerngebietsausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die BfI bei der BSU eine eingehende Untersuchung der Verkehrssituation im Bewohnerparkgebiet angeregt. Die Erhebung hat zu folgendem Ergebnis geführt:
Im Bewohnerparkgebiet hat sich über die Jahre ein langsamer aber stetiger Strukturwandel vollzogen. Die alten Bewohner (mit geringem Motorisierungsgrad) "sterben weg", frei werdende große Altbauwohnungen werden geteilt, Singles und kleine Wohngemeinschaften mit hohem Motorisierungsgrad ziehen in die inzwischen hoch attraktiven innerstädtischen Wohnlagen zu. Dadurch ist die Zahl der beantragten bzw. erteilten Parkausweise und der abgestellten Bewohnerfahrzeuge im Quartier kontinuierlich angestiegen und übersteigt inzwischen geringfügig die Zahl der vorhandenen Stellplätze. Eine "Deckelung" ist rechtlich nicht möglich, weil nach den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts jeder ordentlich gemeldete Bewohner einer Bewohnerparkzone einen Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Parkausweises für sein Fahrzeug durch das Bezirksamt hat.
BfI und BSU haben die Ergebnisse gemeinsam analysiert und sorgfältig geprüft, ob die ehemals vorhandenen notwendigen Voraussetzungen für die Einrichtung bzw. den weiteren Erhalt der Bewohnerparkzone M 100 noch gegeben sind oder aber das Bewohnerparken aufgegeben werden muss, weil es aufgrund veränderter struktureller bzw. verkehrlicher Rahmenbedingungen faktisch nicht mehr funktioniert.
Bei der Überprüfung bzw. Überplanung der Bewohnerparkzone M 100 waren auch die aufgrund einer Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Bewohnerparken zwischenzeitlich geänderten Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts zu berücksichtigen, weil die dort angeordneten Regelungen noch auf "altem Recht" basierten. Das Gericht hat in einer Entscheidung am 28. Mai 1998 klar gestellt, dass es unzulässig ist, die in einem Wohnquartier vorhandenen Stellplätze ausschließlich für die Anwohner zu reservieren und damit dem durch das Grundgesetz sowie das Straßen- und Wegerecht garantierten Gemeingebrauch durch andere Verkehrsteilnehmer zu entziehen. Das Halten und Parken gehört zur wegerechtlich zulässigen Nutzung aller dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Verkehrsflächen und muss auch gebietsfremden Fahrzeugführern in einem angemessenen Umfang ermöglicht werden. Diese Entscheidung hat zu einer Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung und der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung sowie zur Einführung des vom Bundesverwaltungsgericht geprägten Begriffs "Bewohnerparken" (zuvor Anwohnerparken) für Parksonderrechte der Bewohner größerer Quartiere geführt.
Danach dürfen seither in einer Bewohnerparkzone werktags von 09.00 - 18.00 h nicht mehr als 50 %, in den übrigen Zeiten nicht mehr als 75 % aller Stellplätze für Bewohner reserviert werden. Alternativ ist es zulässig, alle Stellplätze mit Parkscheibe und/oder Parkschein-automaten zu bewirtschaften und die Bewohner mit Parkausweis von der Bewirtschaftung und Beschränkung der max. Parkdauer auszunehmen (Mischprinzip). In diesem Fall gelten keine prozentualen Beschränkungen für die Nutzung der vorhandenen Stellplätze durch die Bewohner. D.h. theoretisch könnten dann 100 % der vorhandenen bewirtschafteten Stellplätze von Bewohnern in Anspruch genommen werden. Andererseits haben Besucher, Kunden und Lieferanten des Quartiers die Möglichkeit auf allen Stellplätzen in der Bewohnerparkzone vorübergehend zu parken. Solche Regelungen gibt es bereits in den Bewohnerparkzonen St. Pauli (Nord), Schaarmarkt/Cremon (südl. Neustadst) und Fuhlsbüttel (Flughafen). Sie funktionieren nach dem Prinzip "wer zuerst kommt, parkt zuerst". Bewohner haben eine Chance einen Stellplatz im Quartier zu finden, wenn "Fremdparker" die von ihnen genutzten Stellplätze nach einer gewissen Zeit räumen.
Die Erhebungen der BSU in der Bewohnerparkzone M 100 haben ergeben, dass am Tage rund 70 % aller Stellplätze von Bewohnern mit Parkausweis genutzt werden und bei der Überplanung insofern nur eine Regelung nach dem Mischprinzip (ohne prozentuale Beschränkungen) in Betracht kommt, um die vorhandenen Bedarfe befriedigen zu können. Zudem wird die Stellplatzbilanz durch die Einbeziehung von Parkständen an den Rändern der Bewohnerparkzone verbessert, so dass die Anzahl der Stellplätze die Zahl der ausgegebenen Parkausweise wieder deutlich übersteigt. Die mit der BfI abgestimmte Überplanung der Regelungen für die Bewohnerparkzone M 100 wurde von der BSU in der Sitzung des Kerngebietsausschusses am 13.11.2007 vorgestellt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Planung sieht eine flächendeckende Bewirtschaftung aller Stellplätze mit (vorhandenen) Parkscheinautomaten und (neu) Parkscheibe vor. Die neue Regelung wird zunächst versuchsweise für 1 Jahr eingeführt. Die Umsetzung des Konzepts wird derzeit vorbereitet.
"Knackpunkt" bleibt aber gleichwohl die Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Bewohnerparkzone. Das Bewohnerparken "funktioniert" nur mit einer regelmäßigen flankierenden Überwachung. Die Polizei hat dazu in der Sitzung des KGA am 13.11.2007 ausgeführt, "dass das PK 14 das Thema Bewohnerparken bzw. Parken in der Innenstadt durchaus mit Priorität verfolge. Allerdings gebe es in der Innenstadt sehr viele Bereiche, in denen großer Parkdruck herrsche. In Planung ist derzeit aber für alle Bezirke eine Aufstockung des BOD, so dass die Aufgabe der Überwachung in HH-Mitte nach entsprechender Aufstockung verbessert erfolgen kann. Auch die im Kerngebietsausschuss vertretenen Fraktionen haben den zahlreichen anwesenden Bewohnern der Bewohnerparkzone M 100 in der öffentlichen Anhörung am 13.11.2007 zugesagt, sich für mehr Überwachungspersonal einzusetzen. Hierzu soll der Bezirksversammlung ein interfraktioneller Beschlussvorschlag zugeleitet werden.
Meine Aufgabe als Mitglied des Innenausschusses sehe ich vor allem darin, mich der vorhandenen Probleme anzunehmen und die Behördenleitung der BfI auf diese aufmerksam zu machen. Natürlich muss es das Ziel sein, dass sich die Verwaltung dann der Probleme annimmt und im Rahmen Ihrer Möglichkeiten Lösungsmöglichkeiten findet. Im vorliegenden Fall habe ich jedoch das Gefühl, dass die Probleme durchaus erkannt und auch ernst genommen werden. Ich hoffe, dass die in Aussicht genommenen Änderungen -insbesondere die Aufstockung des Bezirklichen Ordnungsdienstes- zu einer Verbesserung der Situation beitragen. Ich möchte Sie deshalb bitten mir zu berichten, ob sich tatsächlich etwas geändert und damit verbessert hat. Wenn das nämlich nicht der Fall sein sollte, würde ich erneut in der Innenbehörde nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Manfred Jäger