Frage an Manfred Jäger von Natali H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Jäger,
in Ihrer Antwort an Frau Reichelt vom 23.04.2007 äußern Sie:
Zitat: "Ich fürchte allerdings, dass die rechtlichen Lösungen hier nicht so einfach sind, dass sich eine Lösung in Ihrem Sinne aufdrängt."
Ich weiß nicht, ob Ihnen wirklich bewußt ist, wie Ernst die Situation für viele Familien durch die Änderung des Dienstplanes bei der Berufsfeuerwehr ist.
Fakt ist, dass unser gesamtes Familienkonzept seit dem 1. März komplett auf den Kopf gestellt wurde und unter diesen Bedingungen langfristig zum Scheitern verurteilt ist.
Seit mein Mann bei der Hamburger Berufsfeuerwehr ist (18 Jahre), kann ich mich nicht daran erinnern jemals von einer solchen Unruhe unter dem Kollegenkreis gehört zu haben, wie seit der Einfürung des neuen Dienstplanes.
Kaum ein Kollege und seine Familie hat je so unter dem alten DP gelitten, wie es heute der Fall ist.
Leider helfen mir und meiner Familie die rechtlichen Hintergründe überhaupt nicht um dieses Desaster zu begreifen.
Erschwerend kommt für mich noch hinzu, dass die Stadt Hamburg seit neuestem mit der "Hamburger Allianz für Familien" wirbt und familienfreundliche Unternehmen auf diese Weise belohnt. Vielleicht können Sie mir ja auf menschliche Weise erklären, warum ein familienfreundlicher Dienstplan, der über 40 Jahre gut funktioniert hat, geändert werden musste.
Für mich entsteht hier der Eindruck, dass bei der Hamburger Berufsfeuerwehr gar keine familienfreundliche Personalpolitik gewünscht ist, eine Zerstörung der Familien in Kauf genommen wird und weiterhin, dass der neue Dienstplan nur aus "spartechnischen Grüden" eingeführt wurde.
Weiterhin möchte ich festhalten, dass es uns nicht darum geht irgend einen anderen DP zu bekommen, sondern darauf bauen, den alten, bzw. einen ähnlich familienfreundlichen DP im 3- Schichtsystem mit festen Freischichten und 24 Stundendiesten wieder zu bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Natali Hecht
Sehr geehrte Frau Hecht,
in Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz heißt es, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind. Insofern kommt es eben doch entscheidend auf die rechtlichen Hintergründe auch bei der Gestaltung der Dienstpläne an. Weder die Verwaltung noch ich als Abgeordneter dürfen einer Lösung zustimmen oder diese fordern, wenn wir der Überzeugung sind, dass diese rechtlich nicht möglich ist.
Dies heißt jedoch nicht, dass ich nicht sehe, welche Folgen der neue Dienstplan hat. Hier waren sowohl die Anhörung als auch die Schilderungen, die ich unter anderem auch in diesem Forum erhalte, eindrucksvoll. Ich fürchte jedoch, dass es nach dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofes keine Rückkehr zu dem alten Modell geben kann und wird. Insofern wird man bei der Auswertung der Anhörung sehen müssen, ob und welche Spielräume es gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Manfred Jäger