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Frage von Jan Ole U. •

Frage an Manfred Jäger von Jan Ole U. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Jäger,

der Artikel 17 (2) kann Ihre Ausführungen nur realtivieren, da es wie folgt heisst:

(3) Gemäß Absatz 2 dieses Artikels sind Abweichungen von
den Artikeln 3, 4, 5, 8 und 16 zulässig

und eben NICHT wie Sie in Ihrer Antwort vom 23.4. schreiben:

Dieser Artikel führt aus, dass es Abweichungen nur "gemäß den Absätzen 3, 4 und 5" geben kann.

Das "gemäß" kann dann ja nur das Zünglein an der Waage für Ihre Überzeugung sein und macht deutlich, dass es wie Sie am 20.4. schreiben:

"Oder kann man es so auslegen, dass damit nur die Tätigkeitsfelder beschrieben werden, die von einem kontinuierlichen Dienstbetrieb geprägt sind?"

Meine Frage daher:

Werden Sie am 26.4. in der Sitzung des Innenausschusses einen Antrag stellen oder unterstützen, der die Arbeitszeitverordnung (und nur die ist noch hinderlich) dahingehend ändert, dass 24-Std-Dienste bei der Feuerwehr (auf freiwilliger Basis) zulässt?

Mit freundlichen Grüßen
Jan Ole Unger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Unger,

wenn ich auch glaube, dass dieses Forum zur Diskussion detaillierter Rechtsfragen nicht unbedingt der richtige Ort ist, will ich mich doch bemühen, Ihnen zu antworten. Bei allem Streit über die Bedeutung des Wortes "gemäß" sind Sie auf den entscheidenden Punkt meiner Argumentation nicht eingegangen. Es geht vor allem um die Frage, wie Art. 17 Abs. 3 c) zu verstehen ist. Und hier gibt es zumindest die beiden Auslegungsmöglichkeite, die ich auf abgeordnetenwatch genannt habe. Ich bleibe daher dabei, dass die rechtliche Lösung der Frage nach der Zulässigkeit von 24-h-Diensten und deren Anzahl nicht so einfach ist, wie Sie das wünschen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Manfred Jäger