Frage an Manfred Jäger von Britta R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Jäger,
als ich vor ein paar Jahren nach eine Kinderpause ins Berufsleben zurückkehren wollte blieb mir nichts anderes übrig, als in den Einzelhandel zu gehen, da man mir dort das Angebot machte, bei meiner Einteilung auf den Dienstplan meines Mannes, der Berufsfeuerwehrbeamter der Stadt Hamburg ist, Rücksicht zu nehmen. In meinem erlernten Beruf gab es diese Möglichkeit leider nicht. In der Praxis sah es so aus, dass ich meinem Chef den Dienstplan meines Mannes vorlegte und ich nur dann eingeteilt wurde, wenn er frei hatte, so dass immer einer von uns beiden unsere Kinder betreuen konnte. Nach Einführung des neuen Dienstplanes ist dieses leider nicht mehr möglich, denn aufgrund der Häufigkeit des Dienstes und der geänderten Arbeitszeiten könnte mein Arbeitgeber mich nur noch zu Zeiten einteilen, an denen er mich eigentlich nicht braucht. Ich stehe nun vor der Entscheidung entweder meine Kinder oft über Stunden alleine zu lassen oder meinen Arbeitsplatz zu verlieren. Beide Möglichkeiten wären für mich der "Supergau". Ersteres kommt für mich nicht in Frage, da wir in Hamburg genug verwahrloste Kinder haben und meine nicht auch noch dazu gehören sollen. Den Beruf aufgeben geht auch nicht, da wir dann zum einen auf mein Gehalt verzichten und zusätzlich noch für die Kranken- und Pflegeversicherung für die Kinder und mich aufkommen müssten. Wie Ihnen bekannt sein dürfte sind Familienangehörige von Hamburger Feuerwehrbeamten im mittleren Dienst nur in einem begrenzten Umfang beihilfeberechtigt und nicht, wie gerade wieder von Frau von der Leyen geäußert, über ihren Ehegatten beitragsfrei mitversichert. Bleibt mir nur die Arbeitslosigkeit? Meine Frage an Sie: "Hamburger Berufsfeuerwehrleute gehen für Sie und alle anderen Hamburg durchs Feuer, wie helfen Sie den Feuerwehrleuten und deren Angehörigen, insbesondere am 26.04.2007? Für Ihre Antwort bedanke ich mich im voraus sehr herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Reichelt
Sehr geehrte Frau Reichelt,
vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie eindrücklich die Auswirkungen des neuen Dienstplans auf Ihr Leben schildern. Viele dieser Punkte sind ja bereits in der Anhörung genannt worden und sie haben Eindruck auf die Abgeordneten gemacht.
Davon lösgelöst ist natürlich die Frage, ob eine Änderung des Dienstplans in dem von Ihnen gewünschten Sinne insgesamt rechtlich möglich ist. Hier müssen wir die Auswertung der Anhörung abwarten. Ich fürchte allerdings, dass die rechtlichen Lösungen hier nicht so einfach sind, dass sich eine Lösung in Ihrem Sinne aufdrängt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Manfred Jäger