Frage an Manfred Jäger von Stefanie L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Jäger,
Wieso glauben Sie , dass ich mit der Formulierung "wider besseren Wissens" Ihnen unterstellen möchte, dass Sie bewusst nicht die Wahrheit gesagt haben?
Ich wollte damit nicht sagen, dass Sie bewusst Lügen. Nur war ich auch, genau wie Sie, bei der Anhörung, bei der man Sie über die Antwort von einer EU-Anwältin für Arbeitsrecht aus Brüssel in Kenntnis gesetzt hat. Somit wussten Sie über den rechtlichen Stand, und deren Möglichkeiten, Bescheid.
Und ich denke auch dieser Dienstplan könnte, wenn sich es rechtlich vereinbaren lässt, auch wieder geändert werden. Denn den alten Dienstplan konnte man ja auch ändern.
Über Ihre Antwort freue ich mich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Stefanie Lohse
Sehr geehrte Frau Lohse,
wenn Sie nunmehr Ihre Formulierung "wider besseren Wissens" relativieren, so begrüße ich diese Klarstellung. Ich glaube allerdings, dass man diese Formulierung von Ihrem Wortlaut her nicht anders interpretieren konnte, als ich es in meiner ersten Antwort an Sie getan habe. Der Vorgang zeigt aus meiner Sicht jedoch deutlich, dass alle Beeiligten darauf achten müssen, auch in einer schwierigen und emotionalen Debatte nicht den Respekt für den Gesprächspartner zu verlieren.
Was die von Ihnen erwähnte Stellungnahme der EU-Anwältin angeht, so bleibe ich bei meiner Aussage, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen eben nicht so klar und einfach sind, dass sie das von Ihnen gewünschte Dienstplanmodell problemlos zulassen. Hier müssen wir die Auswertung der Anhörung abwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Manfred Jäger