Frage an Manfred Jäger von Stefanie L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Jäger,
wieso beziehen Sie sich immer wider besseren Wissens auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie, wenn Sie doch Ihre eigene Arbeitszeitverordnung missachten? Da fürchten Sie sich doch auch nicht vor einer Klage. Das die EU-Arbeitszeitrichtlinie und das EuGH Urteil nicht mehr für eine Argumentation reicht, hat inzwischen auch der Amtsleiter Volker Bonorden erkannt und zugegeben.
Und der ist doch nun wirklich vom Fach und besser mit der Materie BF vertraut als ihre eigene Fachsprecherin. Die Änderung der Arbeitszeitverordnung, welche ohnehin fällig ist in Bezug auf die Höchstarbeitszeit (hier kann EU-ARB + EuGH zitiert werden), kann zum Anlass genommen werden, die Möglichkeit von 24 Std. Diensten in die ArbZVO aufzunehmen.
Hiermit frage ich Sie: Ist es richtig, dass die Sparmaßnahmen bei der Berufsfeuerwehr, hier das Fehlen von 120 ausgebildeten Feuerwehrmännern, die CDU Mitglieder des Innenausschusses zu ihren politischen Antworten bewogen hat und deswegen die CDU keinen Handlungsbedarf sieht?
Ich höre gerne von Ihnen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Stefanie Lohse
Sehr geehrte Frau Lohse,
mit Ihrer ersten Frage und der Formulierung "wider besseren Wissens" unterstellen Sie mir, dass ich bewusst nicht die Wahrheit gesagt habe. Im Hinblick auf die Antworten, die ich zum Thema Dienstplan der Feuerwehr unter anderem in diesem Forum gegeben habe, weise ich diese Unterstellung zurück. Ich finde auch, dass derartige Vorwürfe, zumal wenn sie nicht zutreffen, nicht unbedingt dazu beitragen, ein sicherlich schwieriges und auch emotionales Thema angemessen zu behandeln.
Ich habe mich nicht auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie bezogen, sondern ich habe in meiner Antwort aus dem aus meiner Sicht einschlägigen Beschluss der Europäischen Gerichtshofes zitiert. Und hier bin ich auch weiterhin der Auffassung, dass es auf diesen Beschluss rechtlich sehr wohl ankommt. Im Ergebnis dürfte die Rechtslage nämlich nicht so sein, dass es hier einfache rechtliche Lösungen gibt. Aber insoweit müssen wir die Auswertung der Anhörung abwarten.
Was Ihre letzte Frage angeht, so kann ich hier nur für mich und nicht für alle CDU-Mitglieder des Innenausschusses antworten. Ich bemühe mich darum, die hier gestellten Fragen konkret und nicht "politisch" zu beantworten. Ich fürchte nur, dass es für die Frage der Dienstplangestaltung eben keine einfachen Antworten gibt. Außerdem finde ich es schwierig vor der Auswertung der öffentlichen Anhörung in diesem Forum Antworten oder Zusagen zu geben, bevor das Thema im zuständigen Innenausschuss abschließend behandelt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Manfred Jäger